Die Duisburger bekommen noch in diesem Jahr einen korrigierten Bescheid für die Müllgebühren für 2017 und erhalten zu viel gezahltes Geld zurück.
- Die Wirtschaftsbetriebe müssen nach einem OVG-Urteil ihre Müllgebührenbescheide korrigieren
- Für 2012 bis 2016 ist das schon geschehen. Jetzt wird das letzte Jahr neu berechnet.
- Die Gebühren für die Abwasserentsorgungen werden für 2018 leicht angehoben
Die Wirtschaftsbetriebe werden noch in diesem Jahr mit einer neuen Gebührensatzung für 2017 zu viel bezahlte Müllgebühren zurückerstatten. Damit ist auch das letzte Abrechnungsjahr nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes korrigiert, das die berechneten Kosten für die Müllverbrennung in der Gebührenkalkulation für die Jahre ab 2012 einkassiert hatte. Insgesamt müssen die WBD für 2012 bis 2017 über 40 Millionen Euro zurückerstatten.
Ende des Monats wird der Rat die korrekte Abfallsatzung beschließen, mit der die Rückerstattung der Gebühren vollzogen werden kann. Die Preisprüfstelle der Bezirksregierung hat die Kalkulation abgesegnet. Erneut gehen dann rund 70 000 korrigierte Gebührenbescheide in die Post. Nach der Neuberechnung wird zum Beispiel eine 80-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung mit 211,88 statt 225,44 Euro berechnet.
Abwassergebühr steigt leicht an
Leicht teurer werden 2018 die Gebühren für die Abwasserentsorgung, und zwar um rund drei Prozent. Laut Wirtschaftsplan der WBD müssen nächstes Jahr 103 statt 100 Millionen Euro gebührenpflichtiger Kosten auf die Bürger umgelegt werden. Die Kostensteigerung begründen die WBD u.a. mit höheren Genossenschaftsbeiträgen, mehr Unterhaltungsaufwand des sanierungsbedürftigen Kanalnetzes und mit Tarifsteigerungen bei den Personalkosten. Der normale Gebührenzahler zahlt dann künftig bei Schmutzwasser pro berechnetem Quadratmeter 2,46 statt 2,37 Euro, die Gebühr für Niederschlagswasser steigt von 1,00 auf 1,03 Euro je Quadratmeter. Die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst bleiben im kommenden Jahr stabil.