Duisburg. Aus Frust über einen Streit mit seiner Freundin zündelte ein Duisburger (50) an einer Altenwohnanlage. Gericht bewertet Tat als sehr gefährlich.

Nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin und dem Konsum von viel zu viel Alkohol ist ein 50-Jähriger in der Nacht zum 3. Juni 2019 durch Rheinhausen spaziert. An einem Seniorenzentrum an der Friedrich-Ebert-Straße kam er auf eine scheußlich dumme Idee: Auf der Terrasse einer altengerechten Wohnung legte er Feuer. Das Amtsgericht verurteilte den Mann nun wegen schwerer Brandstiftung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.

Mit einem Feuerzeug, gestand der Angeklagte, habe er einen Kratzbaum angesteckt. Das Feuer griff auf eine Gartentür und einen Grill und zuletzt auf die mit Dämmung beschichtete Hausfassade über. Der Wohnungsinhaber, der dort mit seiner pflegebedürftigen bettlägerigen Frau lebt, zog sich bei einem Löschversuch eine Verletzung am Fuß zu. Die Feuerwehr löschte den Brand.

Brand in Altenheim: Angeklagter legte ein rückhaltloses Geständnis ab

„Es tut mir sehr Leid, was ich den Leuten da angetan habe“, entschuldigte sich der Angeklagte, den Tränen nahe. „Ich war sehr betrunken. Das war wohl eine Stressreaktion.“ Denn kurz zuvor hatte der 50-Jährige mal wieder Streit mit seiner Freundin gehabt. „Es ging ums Geld.“

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Möglicherweise gab der Angeklagte auch den Bewohnern der Altenwohnung, wo seine Ex eine Putzstelle hatte, eine Art von Mitschuld für seinen persönlichen Stress. „Ich wollte denen schaden“, hatte er nach der Tat der Polizei gesagt. Jedenfalls hatte der 50-Jährige dem Geschehen noch eine Weile zugesehen. „Als ich sah, wie der Mann das Feuer vergeblich zu löschen versuchte, bin ich zur Hauptstraße gerannt. Aber ich fand niemanden, der helfen wollte. Und ich selbst habe mich nicht getraut.“

Gericht: Tat war extrem gefährlich

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Das Schöffengericht ging im Urteil davon aus, dass der alkoholisierte 50-Jährige, der zudem unter psychischen Problemen leidet, zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war. Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich dessen Geständnis aus. Zu seinen Lasten wertete das Gericht allerdings die hohe Gefährlichkeit, die von der Tat für das Ehepaar und die übrigen Bewohner des Seniorenzentrums ausging.