Duisburg. Bei einer heftigen Schlägerei an einem Marxloher Kiosk wurde ein Mann schwer verletzt. Offenbar ging es bei dem Streit um einen offenen Deckel.

Vor dem Duisburger Schwurgericht ist der Prozess um einen versuchten Totschlag gegen ein Ehepaar und einen 30-Jährigen gestartet. Sie sollen bei einer heftigen Auseinandersetzung an einem Kiosk mitgemischt haben. Dort gab es wohl Streit darüber, wer einen Deckel bezahlen sollte.

Eigentlich hätten doppelt do viele Menschen auf der Anklagebank des Schwurgerichts sitzen müssen. Doch drei Personen, welche die Staatsanwaltschaft verdächtigt, am 3. Juni 2017 an einer gewalttätigen Auseinandersetzung in Marxloh beteiligt gewesen zu sein, sind bis heute auf der Flucht. So richtet sich der Vorwurf des versuchten Totschlags nun nur gegen drei Angeklagte.

Auseinandersetzung vor Duisburger Kiosk landet vor Gericht

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Der 43-jährige Angeklagte, seine ein Jahr jüngere Ehefrau und ein 30-Jähriger sollen am Abend des Tattages bei einem Streit, der sich an einem vorwiegend von Bulgaren besuchten Kiosk an der Kaiser-Wilhelm-Straße offenbar um Geld entzündete, mitgemischt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 43-jährige Angeklagte den Geschädigten niederschlug, alle übrigen Beteiligten dann auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben sollen.

Zuletzt soll einer der gesondert Verfolgten gemäß gemeinsamen Tatplans mit einer Bierflasche zugeschlagen und versucht haben, den Geschädigten mit einer Scherbe zu stechen. Der erlitt Prellungen und eine Platzwunde am Kopf. Glaubt man den Angeklagten, so hatten sie mit diesem Geschehen eher am Rande zu tun.

Angeklagter: Habe noch versucht zu schlichten

„Es gab Streit darum, wer den Deckel bezahlen sollte“, berichtet der 43-Jährige im Gerichtssaal. Er habe noch versucht zu schlichten, als es plötzlich zu Gewalttätigkeiten kam. „Ich bekam einen Schlag und ging zu Boden.“ Danach habe er nicht mehr viel mitbekommen. Von einer Flasche weiß er nichts.

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Seine 42-jährige Ehefrau war durch Geschrei auf den Vorfall aufmerksam geworden. Sie verließ die nahe gelegene Wohnung, ging zu dem Kiosk und will dort ebenfalls geschlagen und zu Boden gestoßen worden sein. Sie habe ohnedies nicht viel erkennen können, so die Angeklagte. Die unter einer Augenkrankheit leidende Frau hatte ihre Brille nicht dabei.

Der dritte Angeklagte ließ seinen Verteidiger die Anklage mit einem pauschalen Satz bestreiten. Der Mitangeklagte gab an, dass sich der 30-Jährige zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung gar nicht mehr am Tatort aufgehalten habe.

Zwei weitere Verhandlungstage angesetzt

Für das Verfahren vor dem Schwurgericht sind bis Ende Juni zwei weitere Verhandlungstage geplant.

Laut Paragraph 23 im Strafgesetzbuch kann ein versuchter Totschlag milder bestraft werden als eine vollendete Tat. Auf Totschlag steht ein Strafmaß von einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren.