Duisburg. Wegen Raubes stand ein Duisburger (46) vor dem Landgericht. Ihm drohte sogar Sicherungsverwahrung. Von Raub aber war zuletzt keine Rede mehr.

Hätte die Anklage so bewiesen werden können, wie sie der Staatsanwalt zu Beginn des Verfahrens vor dem Landgericht verlesen hatte, hätte einem 46-jährigen Duisburger nach einer mehrjährigen Haftstrafe die Sicherungsverwahrung gedroht. Doch am Ende des Prozesses stand lediglich eine Verurteilung wegen Diebstahls und Körperverletzung.

Dem Angeklagten, der zahlreiche Vorstrafen hat und bereits mehrfach in Haft saß, war zweifacher Raub, Bedrohung und Diebstahl vorgeworfen worden. Doch eine Bedrohung von Familienmitgliedern war ebensowenig zu beweisen wie ein Diebstahl, bei dem angeblich einem Zeugen im Kantpark eine Geldbörse gestohlen worden war. Letzterer hatte abrupt an Glaubwürdigkeit verloren, nachdem er im Zeugenstand jeden Drogenkonsum bestritten hatte – obwohl er einschlägig vorbestraft ist.

Ein Anklagepunkt nach dem anderen war eingestellt worden

Ein Anklagepunkt nach dem anderen war im Laufe des langen Verfahrens, das bereits im April begonnen hatte, eingestellt worden. Und auch von Raub konnte zuletzt keine Rede mehr sein. Die beiden „Überfälle“ des Angeklagten auf einen langjährigen Bekannten, die sich angeblich im Abstand von nur zwei Tagen in dessen Wohnung in Neuenkamp ereigneten, wurden vom Zeugen relativiert. Eigentlich habe man sich doch immer so gut verstanden, hieß es vor Gericht.

Im Urteil war nur noch vom Diebstahl eines Laptops und eines Handys die Rede. Und von einer Körperverletzung: Der 46-Jährige hatte seinem ehemaligen Kumpel den Arm verdreht. Die Kammer verhängte dafür 16 Monate Gefängnis. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten kam eine Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht. Und da es keine Raubtat mehr gab, war auch die Diskussion um die Verhängung einer Sicherheitsverwahrung gegenstandslos geworden.