Duisburg. In ein Geschäft, das in der Duisburger City Zubehör für Cannabis-Konsum anbietet wollten zwei Einbrecher einsteigen. Doch Profis waren sie nicht.

Headshops nennen sich Läden, in denen man zwar Drogen kaufen kann, dafür aber alles, was legal mit dem Konsum von Cannabis zu tun hat: von der Wasserpfeife bis zu extra langen Zigarettenblättchen. In ein solches Geschäft in der Duisburger Innenstadt hatten am 6. April gegen 4.45 Uhr zwei Männer einbrechen wollen. Doch sie stellten sich zu ungeschickt an, was ihnen nun einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz einbrachte.

Mit einem Holzklotz, den sie zwischen Tür und Rahmen trieben, hatten der 41-jährige Bosnier ohne festen Wohnsitz in Deutschland und sein in der City lebender 39-jähriger Komplize sich Zugang verschaffen wollen. Doch das machte viel zu viel Krach, um unentdeckt zu bleiben.

Duisburg: Erfolglose Einbrecher und erfolglose Diebe

Der ältere Angeklagte hatte bereits am 18. September 2019 in einem Kaufhaus in der Innenstadt Parfüm gestohlen – und war dabei erwischt worden. In seiner Hosentasche steckte ein Teleskopschlagstock. „An den habe ich gar nicht mehr gedacht“, beteuerte der 41-Jährige.

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Der Mitangeklagte hatte am 24. Juni 2019 in einem anderen Kaufhaus zwei Flaschen Duftwässerchen im Wert von 151 Euro eingesteckt. „Die Beute wollte mein Mandant aber für sich behalten“, so der Verteidiger, der mit dieser Behauptung Verwunderung beim Staatsanwalt auslöste: „Habe ich nicht was von Drogenkonsum gelesen?“ Der Anwalt war irritiert und fragte bei seinem Mandanten nach: „Nehmen sie Drogen?“ Die klare Antwort war ein Kopfnicken. Niemand war danach noch der Ansicht, dass der Dieb die besonders gut in Geld zu verwandelnde Beute tatsächlich für die eigene Duftnote hatte haben wollte.

Geständnisse sorgten für vergleichsweise milde Strafen

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Die Strafen fielen vergleichsweise milde aus: Angesichts des Geständnisses kam der bisher unbescholtene Angeklagte mit einer viermonatigen Bewährungsstrafe davon, der bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geratene Mitangeklagte wurde zu sieben Monaten mit Bewährung verurteilt. Obendrein müssen beide Männer jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.