Duisburg. Erst nach zwei Wochen hat eine 31-Jährige den Armbruch ihres 14 Monate alten Sohnes im Krankenhaus versorgen lassen. Nun fiel das Urteil.

Mit einer Geldstrafe von 800 Euro für eine 28-jährige Frau und einem Freispruch für ihren Lebensgefährten (31) endete ein Prozess vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Dem Paar aus Obermeiderich war Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen worden. Der Angeklagte soll dem 14 Monate alten Sohn seiner Lebensgefährtin den Arm gebrochen haben. Dann dauerte es mehr als zwei Wochen, bis man das Kind zum Arzt brachte.

Doch am Ende der zweitägigen Hauptverhandlung stand nur fest: Das Kind hatte sich um den 24. Mai 2016 herum den Arm gebrochen. Wie die Verletzung entstand, konnte der Prozess nicht aufklären. Dass sich das Kind selbst am Gitter des Kinderbettes verletzte – so eine Darstellung der Angeklagten – hielt ein Sachverständiger für ausgeschlossen. Eine andere Version der 28-Jährigen, mit der sie ihren Lebenspartner überraschend am ersten Verhandlungstag entlastete, hielt der Mediziner für denkbar: Sie sei mit dem Kind beim gemeinsamen Bad in der Wanne ausgerutscht.

Duisburg: Arm des 14 Monate alten Jungen wuchs schief zusammen

Fest stand auch: Erstmals war der kleine Junge am 10. Juni, also mehr als zwei Wochen später, im Krankenhaus vorgestellt worden. Die Mediziner stellten einen Bruch von Elle und Speiche fest und eine Fehlstellung des Arms, der schief zusammenwuchs.

Der Angeklagte war in den Augen des Gerichts nicht dafür zur Verantwortung zu ziehen, dass das Kind in den Wochen danach nicht zum Arzt kam. Unwiderlegt hatte er seine Lebensgefährtin mehrfach dazu aufgefordert, war aber aufgrund der Aufnahme eines neuen Jobs kaum Zuhause gewesen.

Milde Strafe für die pflichtvergessene Mutter

Die Mutter, da waren sich die Richter sicher, hätte zwar nicht erkennen müssen, dass der Arm ihres Sohnes gebrochen war. Dass der Junge, der inzwischen in einer Pflegefamilie lebt, unter einer Verletzung litt, die ihm starke Schmerzen verursachte und ihn zur Einnahme einer Schonhaltung zwang, hätte sie aber erkennen und entsprechend handeln müssen.

Wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilte das Schöffengericht die 28-Jährige zu einer milden Geldstrafe von 800 Euro (80 Tagessätze zu je zehn Euro). Dabei berücksichtigten die Richter zu Gunsten der Angeklagten, dass sie zur Tatzeit unbestraft war, der Vorfall inzwischen vier Jahre zurück liegt und die Frau aufgrund einer psychischen Störung nur eingeschränkt schuldfähig war.