Duisburg. Bei einer Demo in Duisburg will ein 31-Jähriger aus Wanheimerort einen Entenschnabel gezeigt haben. Für das Amtsgericht war es ein Hitlergruß.

Der 1. Mai 2019 wird den Duisburger Polizisten wohl als Großkampftag in Erinnerung bleiben: Neben den üblichen Mai-Kundgebungen gab es eine ganze Reihe von Aufmärschen von Rechts wie von Links. Bei einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ war in Wanheimerort auch ein 31-Jähriger dabei, der durch den Hitlergruß auffiel.

Die Anklage vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz warf ihm das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger auftrat, wollte davon allerdings nichts wissen. „Nein, das habe ich nicht gemacht“, beteuerte der stämmige Glatzenträger. „An der Seite standen die von der Antifa und sind mir mit ihren Rufen auf die Nerven gegangen.“

Videoaufnahmen sahen erst nach Ente dann nach Nazi aus

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Deshalb, so die Argumentation des 31-Jährigen, habe er den Arm ausgestreckt und mit den Fingern einen Entenschnabel in Richtung der Gegendemonstranten gezeigt. „Das war kein Hitlergruß.“ Es gab allerdings ein Video, dass jemand mit der Strafanzeige eingereicht hatte. Darauf sah man tatsächlich, dass der Angeklagte zunächst mit den Fingern Bewegungen machte – dann aber ließ er den ausgestreckten Arm eine ganze Weile oben.

Die Strafrichterin hatte keine Zweifel. „Das war ein Hitler-Gruß. Und so etwas ist strafbar.“ Sie verhängte gegen den bereits mehrfach vorbestraften Mann, der allerdings seit einigen Jahren nicht mehr aufgefallen war, eine Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro).