Duisburg. Um ihre Tochter vor der Drogenszene zu bewahren, hat eine Mutter in Duisburg ihre 14 Jahre alte Tochter selbst mit Rauschgift versorgt.
Einen fragwürdigen pädagogischen Ansatz verfolgte eine Mündelheimerin, als sie ihrer Tochter Drogen überließ: Sie habe das zu Beginn 14 Jahre alte Mädchen vor der Drogenszene bewahren wollen, argumentierte die Angeklagte vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Das Schöffengericht gab ihr eine Bewährungschance.
Die Anklage ging davon aus, dass die Angeklagte ihrer Tochter zwischen Dezember 2016 und April 2018 in 65 Fällen Marihuana und später auch Amphetamin überließ. Den Vorwurf schien die selbst seit ihrer Scheidung kiffende Angeklagte allerdings nicht ganz richtig verstanden zu haben. „Nein so oft war das doch gar nicht“, versuchte sie sich zu rechtfertigen.
Angeklagte: „Ich habe wohl nicht genug nachgedacht.“
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Erst im Verlauf der Verhandlung begriff die 45-Jährige, dass nicht nur die Abgabe kleiner Mengen Rauschgift strafbar ist, sondern bereits das Überlassen eines Joints, um einmal daran zu ziehen. „Dann könnte das ungefähr hinkommen“, meinte sie. In Zeiten einer schwierigen Scheidung – die Tochter lebte beim Vater – habe sie das Kind vor einem schlechten Umfeld schützen wollen.
Von der Staatsanwältin musste sich die Angeklagte allerdings vorhalten lassen, dass das möglicherweise nicht die ganze Motivation darstellte: „Kann es nicht aus sein, dass sie die Tochter durch ihr Verhalten an sich binden wollten?“ Darauf hatte die Angeklagte nur eine Antwort: „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Ich habe wohl nicht genug nachgedacht.“
Schöffengericht gab Ersttäterin eine Bewährungschance
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Allerdings räumte die 45-Jährige ein, dass sie den Bitten des Mädchens auch nachgekommen sei, weil sie Angst davor hatte, dass das Mädchen sie wegen ihres Drogenkonsums im laufenden Sorgerechtsstreit beim Vater des Kindes „verpetzen“ würde. Am Ende war es noch viel schlimmer gekommen: Die mittlerweile 16-Jährige zeigte ihre Mutter selbst bei der Polizei an.
Das Gericht setzte eine 18-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss die Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Für das vergleichsweise milde Urteil – die Mindeststrafe für jeden Einzelfall von Drogenabgabe an Minderjährige beträgt ein Jahr – war vor allem das Geständnis der Angeklagten verantwortlich und der Umstand, dass sie zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.