Duisburg. Die Duisburger Jugendherberge am Sportpark gehört zu den ersten zehn Häusern im Rheinland, die in Corona-Zeiten am 28. Mai wieder öffnen.

Die Duisburger Jugendherberge am Sportpark gehört zu den ersten zehn Häusern im Rheinland, die in der Corona-Krise wieder öffnen – am Donnerstag, 28. Mai. Dies teilt Cathrin Arnemann, Leiterin der Marketing- und Vertriebsabteilung des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) Rheinland mit Sitz in Düsseldorf auf Nachfrage der Redaktion mit. Außerdem sollen die Herbergen in Köln-Deutz, Köln-Riehl, Wiehl, Panarbora in Waldbröhl, Nideggen, Gemünd Vogelsang, Hinsbeck, Xanten und Aachen ihren Betrieb aufnehmen.

Eigentlich hätte der Startschuss bereits am Montag, 18. Mai, fallen können. „Wir brauchen aber noch ein wenig Zeit, weil uns erst seit vergangenem Samstag alle Anforderungen bezüglich der Corona-Schutzverordnung NRW vorliegen“, so Arnemann. „Ein erster Vergleich dieser Vorschriften mit unserem internen Coronaschutz-Konzept zeigt, dass wir gut vorbereitet sind. Wir müssen jetzt aber zum Beispiel noch anhand der Buchungen klären, wie wir die Personenverteilung auf die Zimmer hinbekommen.“

Nachfrage von Familien ist auch bei Duisburger Herberge am Sportpark groß

Die Nachfrage s ei insbesondere von Familien groß. Sollte sich das große Interesse so fortsetzen, werden laut Arnemann schnellstmöglich weitere der insgesamt 34 Häuser im Rheinland öffnen, darunter auch die zweite Duisburger Herberge am Landschaftspark.

Nach vielen Wochen ohne Umsatz herrsche jedenfalls wieder Optimismus. Die Sorgen seien groß, sogar die Schließung von Herbergen wurde nicht ausgeschlossen. „Wir können aber auch jetzt keine Betriebsgarantie für unsere Häuser geben, müssen erst einmal die weitere Entwicklung abwarten“, so Arnemann.

Finanziellen Hilfen für Herbergen vom Land NRW

Sie freut sich, dass der Landtag zusätzliche Mittel in Höhe von 72 Millionen Euro gewährt, um die von der Corona-Pandemie betroffenen freien Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abzusichern. Dazu gehören auch die Jugendherbergen.

Das Geld soll demnach zur „Kompensation existenzieller Härten im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020“ eingesetzt werden. „Wieviel wir bekommen, wissen wir noch nicht“, so Arnemann. Die Bedarfe sollen in einem ersten Schritt bis zum 31. August ermittelt und bis dahin ausgezahlt werden.