Duisburg. Die Stadt hat die von Bund und Land NRW beschlossenen Corona-Lockerungen für Duisburg konkretisiert. So geht’s weiter – ein Gesamtüberblick.

Bundesregierung und Länder haben mit Blick auf die Corona-Pandemie und das öffentliche Leben weitere Lockerungen beschlossen. Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch für das Leben in Duisburg zahlreiche Auswirkungen. Das Amt für Kommunikation hat die Änderungen und Auswirkungen für Duisburg zusammengefasst. Wir geben den Überblick hier 1:1 im Wortlaut wieder:

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„Grundsätzlich gelten auch künftig die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Die Einhaltung der Coronaschutzverordnung wird wie bisher durch das Bürger- und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei nachgehalten.

  • Ab Montag, 11. Mai, dürfen sich im öffentlichen Raum Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen.
  • Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern besteht weiterhin.
  • Ebenfalls ab dem 11. Mai ist ein gastronomisches Angebot in Speisegaststätten zulässig, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben weiterhin nicht zulässig.

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  • Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen) wird ab 11. Mai ermöglicht.
  • Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ab 11. Mai öffnen.
  • Christi Himmelfahrt, 21. Mai, werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
  • Bis zum Pfingstwochenende (ab 30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen.
  • Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
  • Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
  • Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
  • Keine Veränderungen gibt es bei Großveranstaltungen. Diese bleiben bis 31. August 2020 untersagt.
  • Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
  • Ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
  • Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern geplant, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

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  • Seit heute, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Dies betrifft auch zahlreiche Bolzplätze in unserem Stadtgebiet. Es wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass diese zunächst lediglich für den kontaktlosen Sportbetrieb freigegeben werden. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt den Nutzern. Die Vereine werden über die Internetseite von DuisburgSport und seitens des SSB über die Öffnung informiert.

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    Von Andreas Artz, Maximilian Lazar und Thomas Tartemann
  • Für den Bäderbereich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die von Duisburgsport betriebenen Freibäder (in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und der Wetterlage) ab dem 20. Mai unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygieneregeln für das Publikum öffnen können. Die Hallenbäder werden so vorbereitet, dass eine Öffnung zum 30. Mai möglich ist.
  • Das Internationale Jugend- und Kulturzentrum „Kiebitz“ in Duisburg-Marxloh nimmt ab dem 11. Mai ebenfalls wieder seinen Dienstbetrieb auf. Auch hier wird es ein Hygiene- und Schutzkonzept geben, so dass ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugend- und Kulturarbeit möglich sein wird.
  • Das Internationale Zentrum (IZ) am Innenhafen wird für die Besucher- und Nutzergruppen, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, wieder zum 2. Juni geöffnet. Unter Beachtung der bis dahin erarbeiteten Schutzkonzepte wird es den Gruppen wieder möglich sein, ihre Treffen, Proben, Angebote und Versammlungen abzuhalten.

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  • Die Schauspielaufführungen im Juni wurden noch nicht abgesagt und werden auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft.
  • Auch im Bereich der Duisburger Philharmoniker werden nicht nur die bisher geplanten Konzerte noch einmal neu bewertet, sondern auch geprüft, was im Rahmen der neuen Regeln zusätzlich angeboten werden kann.
  • Eine Konzertreihe im Jubiläumshain und im Volkspark Rheinhausen könnte im Juni weitergefürht werden.
  • Nach der Zentralbibliothek, die seit dem 29. April wieder geöffnet ist, werden ab dem 12. Mai die Bezirksbibliotheken in Hamborn, Walsum, Meiderich, Rheinhausen und Homberg-Hochheide wieder öffnen. Diese Bibliotheken werden dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag den Kunden zur Verfügung stehen - mit den durch die Coronaschutzverordnung vorgegebenen Einschränkungen.

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  • Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inklusive Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer bleibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
  • In der Musik- und Kunstschule (MKS) sind folgende Aktivitäten wieder möglich: Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen wird ab dem 7. Mai im Haupthaus und ab dem 11. Mai auch in den Bezirksstellen wieder aufgenommen. Für Blasinstrumente und Gesang werden derzeit noch höhere Schutzmöglichkeiten geprüft. Hier erwartet die MKS Handlungsempfehlungen auf der Grundlage mehrerer Expertisen von Musikmedizinern am 12. Mai. Wenn diese zeitnah umgesetzt werden können, erfolgt voraussichtlich die Wiederaufnahme dieser Fächer am 14. Mai. Orchester und Ensembles organisieren ihre Probenpläne so, dass jeweils maximal sechs Spieler gemeinsam musizieren und proben können. Gruppenunterrichte in der elementaren Musikerziehung und dem Kunstbereich werden in reduzierter Gruppenstärke ab dem 14. Mai wieder angeboten.

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  • Die Bürgerhäuser Neumühl und Hagenshof sowie das Konferenz- und Beratungszentrum „Der kleine Prinz“ sollen unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen sowie unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab dem 30. Mai wieder geöffnet werden
  • Hinsichtlich der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erwarten wir bis zum Ende dieser Woche weitere Informationen zur schrittweisen Öffnung. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. Weitere Informationen folgen.
  • Über die Öffnung von Jugendzentren, allerdings nur für sogenannte Bildungsangebote (zum Beispiel Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining) informieren wir ebenfalls gesondert. Das Jugendamt erarbeitet derzeit gemeinsam mit den freien Trägern von Jugendzentren verschiedene Konzepte unter Beachtung des Gesundheits- und Infektionsschutzes. Das Jugendamt erstellt derzeit außerdem ein Konzept betreffend der alljährlichen Stadtranderholung. Hier wird derzeit geprüft, ob und unter welchen Bedingungen diese stattfinden kann.

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  • Ab Montag werden wieder alle Jahrgänge der Grundschule unterrichtet und zwar pro Wochentag jeweils ein Jahrgang.
  • Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen (Sekundarstufe I): Neben der Jahrgangsstufe 10 kommen ein bis zwei weitere Jahrgänge zum Unterricht, ebenfalls in einem rollierenden System (welche dies jeweils sind, entscheidet jede Schule selbst). Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten. Der Unterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzgesetzes nicht statt (zum Beispiel Mensa und Durchmischung von Schülergruppen).

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  • Gymnasien und Gesamtschulen: Hier beginnen Schüler, die im nächsten Jahr die Abiturprüfung ablegen (Qualifikationsphase 1). Wenn darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich. Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten.
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