Duisburg. Eine Duisburgerin ärgert sich während der Corona-Krise häufiger über DVG-Busfahrer ohne Schutzmasken. Die DVG nimmt Stellung zu den Vorwürfen.

Karin Wendt-Bachmann aus Neudorf ärgert sich hinsichtlich der Maskenpflicht in Bus und Bahn über die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG). Immer wieder appelliere die DVG in der Corona-Krise an ihre Fahrgäste, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Aber die eigenen Fahrer kümmere dies häufig überhaupt nicht. „Meine Tochter, mein Mann und auch ich selbst haben dies auf der Buslinie 928 von Neudorf in die City feststellen müssen“, so Wendt-Bachmann. „Das kann doch nicht sein, das ist doch inkonsequent.“

Mehrmals habe sie beim Verkehrsunternehmen deswegen angerufen. „Auf den versprochenen Rückruf warte ich bis heute“, sagt die Duisburgerin. Auf Nachfrage der Redaktion bestätigt DVG-Sprecher Thomas Kehler, dass die Fahrer mit Mund-Nasen-Schutz-Masken ausgestattet worden seien. „Wir stellen es ihnen allerdings frei, sie auch zu benutzen“, so Kehler. „Das Tragen über einen längeren Zeitraum kann nämlich die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und damit zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen.“

Duisburg: DVG stellt es Fahrern frei, Corona-Schutzmasken zu tragen

Der Gesundheitsschutz sei oder so gewährleistet. Da Passagiere in den Bussen zurzeit nur hinten ein- und aussteigen dürfen und die vordere Sitzreihe abgesperrt ist, sei genügend Abstand zu den Fahrgästen vorhanden. Gleiches gelte für die Fahrer von Bahnen, die sich alleine in einer Kabine aufhalten. Andere Verkehrsunternehmen in der Region wie die Rheinbahn oder Bogestra argumentieren ähnlich. Wenn das Fahrpersonal aber laut DVG-Sprecher die abgeschirmten Bereiche verlässt, um etwa mobilitätsbeeinträchtigten Menschen beim Einstieg zu helfen oder um eine Störung zu beheben, müsse es zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

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Für Fahrgäste sei es oft grundsätzlich schwieriger, den notwendigen Abstand von 1,5 bis zwei Metern einzuhalten. Deshalb müssen laut Kehler alle, die Bus und Bahn nutzen wollen, durch die Verfügung des Landes NRW eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausnahmen gelten demnach nur für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, denen die notwendige Einsichtsfähigkeit fehle oder denen es aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Ansonsten seien neben OP-Masken auch selbstgenähte oder gebastelte Behelfsmasken sowie über das Gesicht gezogene Schals und Tücher in Ordnung.

Weitere Infos gibt es auf www.dvg-duisburg.de

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