Duisburg. Im Duisburger Hauptbahnhof hat ein 35-Jähriger auf den Kopf eines 31-Jährigen eingetreten. Er muss nun dauerhaft in eine Psychiatrie.

Aus nichtigem Anlass schlug und trat ein 35-jähriger Hochfelder am Morgen des 30. August 2019 im Hauptbahnhof zu. Weil ihm ein Mann, mit dem er Teile der Nacht durchzecht hatte, angeblich zu nahe kam, fügte er ihm ein Schädel-Hirn-Trauma und Hirnblutungen zu.

Das Landgericht am König-Heinrich-Platz beschloss nach zweitägiger Hauptverhandlung die dauerhafte Unterbringung des 35-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Duisburg: Kamerabilder zeigen Tat im Hauptbahnhof

Zeugenaussagen und vor allem qualitativ hochwertige Aufnahmen einer Überwachungskamera ließen an der Täterschaft des Angeklagten kaum Zweifel: Er hatte mit dem Geschädigten, den er erst seit wenigen Stunden kannte, auf einer Bank in der Bahnhofshalle gesessen, war dann aufgestanden, hatte den 31-Jährigen zu Boden geschlagen und auf dessen Kopf eingetreten. Zuletzt von oben nach unten. „Das erinnert fatal an den Versuch, eine Nuss zu knacken“, kommentierte der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer.

Die Anklage gegen den Hochfelder, der die Tat bis zuletzt bestritt, hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Die Kammer ging im Urteil zwar davon aus, dass der Angeklagte bei seinem brutalen Übergriff den möglichen Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen habe. Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann er aber nicht.

Psychiatrisches Gutachten attestiert schwere seelische Störung

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Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Mann eine schwere seelische Störung attestiert. Durch diese Erkrankung sei der Angeklagte in seinem Urteilsvermögen und in seinen Reaktionen erheblich beeinträchtigt. Zur Tatzeit sei seine Schuldfähigkeit möglicherweise komplett aufgehoben gewesen.

Untermauert wurde dieses Gutachten vom seltsamen Verhalten des Angeklagten während des Prozesses: Immer wieder unterbrach er den Prozess mit Zwischenbemerkungen wie „Ich bin nicht krank, ich will nur nach Hause“ und setzte zu langatmigen Erklärungen an, deren verworrene Inhalte schlicht nicht nachvollziehbar waren.

Dauerhafte Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit

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Wegen Schuldunfähigkeit sprach die Kammer den 35-Jährigen frei. Aufgrund der psychischen Störung, insbesondere aufgrund der von dem Angeklagten ausgehenden Gefährlichkeit, sah das Gericht aber keine andere Möglichkeit, die Allgemeinheit zu schützen, als den Mann, der bislang jede ernsthafte Therapie verweigert, dauerhaft unterzubringen.