Duisburg. Claudia Zander aus Duisburg ist fassungslos, als sie trotz gültigen Tickets 60 Euro zahlen soll. Das ist der Grund für den Ärger mit der Bahn.

Claudia Zander fährt regelmäßig mit Bus und Bahn. So auch an jenem 22. Januar, als die 57-Jährige vom Duisburger Hauptbahnhof in die S 1 zurück ins heimische Rahm fahren will. Sie hat ein Vierer-Ticket bei sich, steckt dies am Treppenaufgang zum Gleis in den Entwerter und steigt wenig später in den Zug. In Höhe Großenbaum schaut sich ein Kontrolleur den Stempel auf ihrem Ticket an und kurz darauf fällt Claudia Zander aus allen Wolken. "Er hat gesagt, dass es ungültig ist." Was folgt, ist nicht nur eine verbale, sondern in den nächsten Monaten auch eine mehrfach schriftliche, nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der Deutschen Bahn.

Der Grund für die Aussage des Kontrolleurs: Auf dem Stempel des Vierer-Tickets steht nicht das aktuelle Datum, sondern der 2. Januar. "Ich hab ihm gesagt, dass das nicht sein kann, dass es sich um einen Fehler handeln muss", erzählt Claudia Zander, die sich wie eine Schwarzfahrerin behandelt fühlt. Den Ticketprüfer lässt dies ungerührt. Er nimmt die Personalien der Duisburgerin auf und kündigt Post an, kurz bevor die 57-Jährige in Rahm aussteigt.

DB-Mitarbeiter bestätigt der Duisburgerin den technischen Defekt

Zu Hause versucht sie, erst vergeblich die zentrale DB-Hotline anzurufen, erreicht dann aber unter einer Duisburger Nummer einen Mitarbeiter des Kundenservice. "Ich hab ihm den Fall geschildert. Er war sehr nett und hat sofort einen Kollegen im Hauptbahnhof zum Entwerter geschickt", erzählt Claudia Zander. Wenig später heißt es, dass es sich um einen technischen Defekt handele. Die Duisburgerin solle sich keine Sorgen machen, die Info werde entsprechend weitergegeben. Vielleicht bekomme sie dadurch keine Post. Ansonsten solle sie Widerspruch mit Verweis auf das Telefonat einlegen.

Dies macht die Rahmerin dann auch, als schon zwei Tage nach dem Vorfall doch ein Schreiben der DB-Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden in ihrem Briefkasten liegt - samt der Aufforderung, 60 Euro wegen des angeblich ungültigen Tickets zu zahlen. Nach ihrem Widerspruch erhält die 57-Jährige noch mal Post. Sie wird gebeten, eine Kopie ihres Vierer-Tickets zu schicken. Auch dieser Aufforderung kommt sie nach.

Duisburgerin muss zweimal eine Kopie ihres Vierer-Tickets schicken

Als sie am 26. Februar, also bereits gut einen Monat nach ihrer folgenschweren Begegnung mit dem Kontrolleur, noch einmal schriftlich darauf hingewiesen wird, eine Kopie des Tickets zu schicken, platzt Claudia Zander langsam der Kragen. Sie ruft in der Fahrpreisnacherhebungsstelle an und betont, dass sie eine entsprechende Kopie längst verschickt habe. "Ich musste das dann noch mal machen."

Das nächste Schreiben der Bahn macht die Duisburgerin nicht nur wütend, sondern auch fassungslos. Ihr wird zwar mitgeteilt, dass der Entwerter tatsächlich defekt gewesen sei. 60 Euro müsse sie deshalb nicht zahlen, dafür aber 10,70 Euro für die einzelne Fahrt. Mal abgesehen davon, dass diese nur 2,80 Euro gekostet hätte, handelt es sich hier um den Preis für das komplette Vierer-Ticket, das die 57-Jährige vor allem ja bereits bezahlt hat. Auch nicht zu vergessen: Zu diesem Zeitpunkt hat Claudia Zander mittlerweile insgesamt 2,40 Euro Porto für drei Schreiben an die Bahn investiert, um einen von ihr nicht verschuldeten Fall endlich aufzuklären.

Bahn spricht von "einer Verkettung von Missverständnissen" und entschuldigt sich

"Das ist doch unfassbar", sagt Claudia Zander. Sie macht ihrem Ärger telefonisch noch mal Luft, schaltet dann aber die Redaktion ein. Auf Nachfrage bestätigt eine Sprecherin der Deutschen Bahn, dass die Fahrpreisnacherhebung aufgrund eines fehlerhaften Entwertungsdatums ausgestellt wurde. Danach sei es "zu einer Verkettung von Missverständnissen" gekommen. Die Kundin sei fälschlicherweise aufgefordert worden, den gesamten Ticketpreis zu bezahlen. Sie werde ein Entschuldigungsschreiben erhalten, mit der Info, dass auf die Forderung verzichtet wird.

Zur möglichen Ursache für den Defekt des Entwerters kann die Deutsche Bahn nichts sagen, weil sie seit 15. Dezember 2019 im VRR-Gebiet nicht mehr für den Vertrieb von Fahrkarten zuständig sei. Laut VRR kümmert sich die Firma Transdev seitdem um die Betreuung von 450 Automaten und 440 Entwertern.

Betreiberfirma spricht von absoluten Einzelfällen

Transdev teilt auf Nachfrage mit, dass solche Fehler wie bei Claudia Zander beziehungsweise Fehleinstellungen an einzelnen mit den Entwertern verbundenen Automaten nur in absoluten Einzelfällen auftreten. Es sei trotzdem ratsam, vor Fahrtantritt das Ticket noch einmal zu überprüfen. Dann könne es in diversen VRR-Verkaufsstellen, auch am Duisburger Hauptbahnhof, entweder umgetauscht oder der Betrag bei einem entsprechenden Nachweis erstattet werden.

Störungen von Automaten oder Entwertern können laut Transdev über die Hotline unter 0201/53 68 58 gemeldet werden. Weitere Infos gibt es auf www.transdev-vrr-tickets.de.