Duisburg. Die Corona-Krise trifft Restaurants und Hotels in Duisburg hart. Gewerkschaft NGG fordert mehr Kurzarbeitergeld für Beschäftigte der Branche.
Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das Coronavirus trifft die 650 Betriebe im Duisburger Gastgewerbe besonders hart - und damit auch die rund 7100 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Sie fordert einen Corona-Schutzschirm.
„Die meisten Kellner, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause
bleiben. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das liegt aber nur bei
60 Prozent des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Hans-Jürgen Hufer von der NGG-Region Nordrhein.
Corona-Krise: Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gefordert
Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die Branche auf den Weg zu bringen.
Bislang habe der Verband dies jedoch abgelehnt, kritisiert Hufer. „Es kann nicht sein, dass Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“
Ziel müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Wie das gehen könne, hätten die Unternehmen in der
Systemgastronomie, etwa McDonald’s, Burger King oder Nordsee, gezeigt. Zusammen mit der
NGG hat sich die Branche am Dienstag auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt.
Coronavirus: Fachkräfte werden nach der Krise gebraucht
Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von
Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur für
Arbeit rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen
mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu.
„Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des
Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die
man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Hufer.
Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur
Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona