Duisburg. Nach dem brutalen Angriff eines Vaters auf die Schulleiterin und den Hausmeister einer Grundschule in der Duisburger Altstadt: Das ist der Stand.
Die Stimmung an der Schule Klosterstraße in Duisburg ist entspannt, zum Alltag zurückgekehrt. Was nicht selbstverständlich ist, bis vor kurzem standen breitschultrige Sicherheitsleute vor dem Schultor. Vor acht Wochen hatte ein Vater die Schulleiterin und den Hausmeister angegriffen und verletzt. Der aktuelle Stand.
Projekte laufen, Gäste werden in die Schule eingeladen, die Presse kommt zum Thema Energiesparen ins Haus. „Wir wollen, dass wieder Normalität einkehrt“, heißt es in der Schule. Das scheint zu gelingen und das bestätigt auch die Stadt: „Aus unserer Sicht hat sich die Situation an der GGS Klosterstraße mittlerweile beruhigt. Das Sicherheitspersonal hat stark zur Beruhigung der Lage beigetragen und ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr an der Schule tätig.“
Duisburg: Gewaltausbruch in Schule am 13. Dezember
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Der Gewaltausbruch des Vaters am 13. Dezember entzündete sich daran, dass sein Kind vom Jugendamt morgens in der Schule in Obhut genommen worden war. Das hatte ihn so in Rage versetzt, dass er in die Schule in der Altstadt gestürmt war, dem Hausmeister die Nase gebrochen und der Schulleiterin einen Kopfstoß verpasst hatte. Beide mussten ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
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Die Polizei hatte Haftgründe geprüft, am Ende eine Gefährderansprache durchgeführt. Rund um die Schule wurde auch der Bezirksdienst verstärkt, berichtet eine Polizeisprecherin. Da in solchen Fällen die Taten oft von der akuten Emotion geleitet seien, gehe man von keiner weiteren Gefahrenlage aus.
Die Akte zu dem Fall liegt mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft. Die ermittelt wegen des Kopfstoßes wegen des Verdachts der gefährlicher Körperverletzung. „Die Befragungen laufen noch“, berichtete Sprecherin Marie Fahlbusch.
Inobhutnahmen nur bei dringender Gefahr für das Kind
Zum Anlass der Aggression erklärt ein Pressesprecher der Stadt, dass Inobhutnahmen immer das letztmögliche Mittel im Instrumentarium des Jugendamtes seien. „Sie erfolgen nur dann, wenn ein Kind darum bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht. Alle Inobhutnahmen werden familiengerichtlich überprüft. Der Schutz des Kindeswohls hat für uns immer höchste Priorität. Das gilt für alle Bereiche und Lebenslagen in der Stadt.“