Duisburg. Die Beschwerden über aggressive Bettler, rücksichtslose Mitbürger und eine Dauerbeschallung durch Musikgruppen in der Duisburger City nehmen zu.

Die Stadt Duisburg will ihr Ordnungsrecht verschärfen. Ob sie das tun wird, darüber entscheidet der Rat am kommenden Montag. „Das Verhalten einer zunehmenden Zahl von Bürgern im öffentlichen Raum und auch der Umgang miteinander wird rücksichtsloser. Gesellschaftliche Regeln werden immer mehr missachtet, eine Rücksichtnahme auf Andere ist nicht mehr selbstverständlich“, begründet Duisburgs Ordnungsdezernent Paul Bischof.

Die Beschwerden von Bürgern etwa über aggressive Bettler oder störendes Verhalten von Männern und Frauen infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum in der Innenstadt oder dem Kantpark würden zunehmen. Auch das Verhalten von Lkw-Fahrern, die insbesondere im Duisburger Westen pausieren und die Umgebung des Standplatzes verschmutzen, sorge immer wieder für Beschwerden und soll nun konkret als ein neuer Punkt in die Ordnungsverordnung aufgenommen werden.

Mehr Handhabe für die Außendienstmitarbeiter

Dies ermögliche den Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes mehr Handhabe. Sie erlebten täglich, dass ihre Ansprachen nicht akzeptiert werden, stoßen auf Unverständnis, wenn sie ordnungsrechtlich einschreiten, weil jemand ein Kaugummi achtlos auf den Gehweg spuckt oder seine Wohnung verlassen soll, weil diese in der Evakuierungszone für eine Bombenentschärfung liegt. „Dann warten womöglich 10.000 Menschen darauf, dass es endlich losgehen kann und einige wenige Bürger verzögern die ganze Aktion. Das kann nicht sein“, betont Bischof. Deshalb wird ein neuer Paragraf zur Evakuierung eingefügt.

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Die zunehmende Respektlosigkeit sei kein spezifisches Duisburger Thema. „Das hat nichts mit der Stadt zu tun. Auch in anderen Städten nehmen die Beschwerden zu. Aber die Bürger und auch die Politik erwarten mehr Präsenz.“

Kein neues Alkoholverbot

Eine personell stärkere Präsenz wird es vorerst nicht geben, aber „es geht darum, dass das Druckmittel erhöht wird“, erklärt der Ordnungsdezernent. Und mehr Druckmittel heißt übersetzt: Verwarngelder erheben zu können. Wildes Campieren neben einem parkenden Lkw kostet künftig 50 Euro. Aufgenommen wird in die Ordnungsverordnung auch ein Paragraph zum „ekelerregenden Spucken“, „dass das bloße Anspucken von Personen, aber auch das Ausspucken von Kaugummis, Obstkernen oder Ähnlichem sein kann“, heißt es.

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Konkretisiert wird auch der Absatz zum Thema „Störungen in Verbindung mit Alkohol“: Das nicht tolerierbare, störende Verhalten von Personengruppen, die in der Öffentlichkeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, wurde in der bisherigen Fassung als Belästigung beschrieben, künftig ist es eine Störung. Zu zahlen ist dann ein Verwarngeld von 45 Euro.

Dies, so betont Paul Bischof, sei keine Wiedereinführung des gekippten Alkoholverbotes. Die Stadt reagiere aber auf zunehmende Beschwerden über die Trinker- oder Drogenszene, die sich auf Bänken in der Innenstadt oder im Kantpark so breit machten, „dass sich die Passanten da nicht mehr neben setzen wollen. Und das ist nicht hinnehmbar.“

Neue Regelungen für die Straßenmusik

Neu eingeführt wird auch eine Regelung für Straßenmusik und -schauspiel. Es häuften sich die Beschwerden von Geschäftsleuten in der Innenstadt über eine laute Dauerbeschallung von Musikgruppen. Der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern ist deshalb künftig verboten, und der Standort ist mit einer Mindestentfernung von 50 Metern halbstündig zu wechseln.

Ändern wird sich auch der Paragraf zur Rattenbekämpfung. „Wir sind zuständig, wenn es um den öffentlichen Raum geht, aber nicht auf Privatgrundstücken. Wenn uns Mieter rufen, weil sich der Eigentümer, obwohl er informiert wurde, nicht kümmert, schicken wir den Kammerjäger raus. Die Rechnung bekommt aber künftig der Eigentümer“, erklärt Bischof.

Mit der modifizierten Ordnungsverordnung, die bis 2032 gelten soll, will die Stadt ein Signal setzen, „dass wir einen Fokus auf die Probleme, die uns die Bürger melden, haben.“