Duisburg. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat im Mai das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt gekippt. Die Stadt legt keine Rechtsmittel ein.

Die Stadt Duisburg wird nach einer juristischen Bewertung nun keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Düsseldorfer Verfassungsgerichts einlegen, das im Mai das Alkoholverbot in der Innenstadt gekippt hatte. „Das Konsumieren von alkoholischen Getränken im Innenstadtbereich wird nicht mehr kontrolliert.

Zweite Streetworkerin wird eingestellt

Störungen, die in Zusammenhang mit dem Konsumieren von Alkohol verursacht werden, werden weiterhin durch die Außendienstkräfte der Ordnungsbehörde geahndet – in enger Abstimmung mit der Polizei“, verkündete die Stadt. Die flankierenden Maßnahmen werden aber fortgeführt: Ein Runder Tisch will Hilfsmaßnahmen für die abhängigen Menschen finden. Zudem wird eine zweite Streetworkerin eingestellt – dies zunächst befristet bis Ende 2018. (tric)