Duisburg. Wegen besonders schwerer Brandstiftung steht ein Duisburger (68) vor Gericht. Er hatte seine Wohnung angesteckt und Nachbarn in Gefahr gebracht.

Es war wohl der Geistesgegenwart eines Bewohners eines Mehrfamilienhauses an der Ulrichstraße in der Duisburger Altstadt zu verdanken, dass am Morgen des 5. August 2019 niemand verletzt wurde. Als der Mann aus einer Wohnung des 2. Obergeschosses Rauch dringen sah, alarmierte er sofort die Feuerwehr und die Nachbarn. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung gehandelt hatte. Nun steht ein 68-jähriger Mann vor dem Landgericht.

31 Mietparteien hatten in dem Haus gewohnt, als der Rentner seine Wohnung in Brand setzte und das Haus verließ. Als die Feuerwehr eintraf, schlugen bereits Flammen aus den Fenstern der Wohnung. Niemand wurde bei dem Brand verletzt. Allerdings entstand hoher Sachschaden. Und nicht nur die Wohnung des Angeklagten war anschließend unbenutzbar. Wegen starker Rußanhaftungen musste das Treppenhaus zunächst von einer Spezialfirma gereinigt werden. So lange mussten die Bewohner in andere Quartiere ausweichen.

Angeklagter steckte Briefe an und verteilte sie in der Wohnung

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Der in Russland geborene Rentner, der bis zu seiner Umsiedlung nach Deutschland 1992 unter Tage arbeitete, legte zu Beginn des Prozesses ein rückhaltloses Geständnis ab. „Ich bin unendlich froh, dass niemand verletzt wurde“, ließ er seine Verteidigerin in einer vorbereiteten Erklärung vortragen.

Seit seiner Jugend habe er regelmäßig Alkohol konsumiert, so der 68-Jährige. Das habe sich nach der Übersiedlung nach Deutschland gesteigert. 2006 ließ sich seine Ehefrau und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder von ihm scheiden. Zwei Jahre später wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Strafe verurteilt. Nach einer Therapie war er mehrere Jahre trocken.

Mit zwei Promille im Blut den Löscharbeiten zugesehen

Die Feuerwehr löschte den Brand an der Ulrichstraße am 5. August 2019 von einer Drehleiter aus.
Die Feuerwehr löschte den Brand an der Ulrichstraße am 5. August 2019 von einer Drehleiter aus. © Foto: Stefan Arend

Der Rückfall in den Alkoholismus kam 2018. Da wohnte er seit drei Jahren auf der Ulrichstraße. „Ich habe immer pünktlich meine Miete bezahlt und die Wohnung in Ordnung gehalten“, so der 68-Jährige. Doch dann habe er dort Schimmel festgestellt. Der Vermieter habe versprochen, sich darum zu kümmern, habe ihm dabei aber das Badezimmer völlig ruiniert. „Ich konnte nur noch bei einer Nachbarin duschen.“ Es sei darüber zum Streit gekommen, in dessen Verlauf er den Vermieter beleidigt habe. Die Antwort sei eine fristlose Kündigung gewesen.

Ihr Mandant sei darüber „frustriert, wütend und ängstlich gewesen“, so die Verteidigerin. In den Tagen vor der Tat habe er noch mehr getrunken als sonst. „Er wusste nicht mehr, wie es weiter gehen sollte.“ Dann habe er Briefe angezündet und sie im Bett, auf dem Fußboden und in einem Kleiderschrank verteilt, bevor er die Wohnung verließ. Festgenommen wurde der 68-Jährige, als er mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut den Löscharbeiten zusah. Der Prozess soll am 11. Februar abgeschlossen werden.