Duisburg. Für eine Beteiligung des Bundes am Abbau der kommunalen Altschulden soll das Grundgesetz geändert werden. Duisburgs Kämmerer bleibt optimistisch.
Trotz der Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), für eine Beteiligung des Bundes an einem Abbau der Altschulden der Städte sei eine Grundgesetz-Änderung erfolgreich, hält Duisburgs Stadtkämmerer Martin Murrack (SPD) eine baldige Einigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiterhin für möglich. „Ich bekomme Signale aus Berlin, dass es durchaus Mehrheiten für ein Gesetzespaket geben könnte. Auch für den Digitalpakt hat es eine breite Zustimmung gegeben. Deshalb hätte auch eine Grundgesetzänderung zur Altschuldenregelung in diesem Jahr nach meiner Einschätzung gute Aussichten auf Erfolg.“
Wiederherstellung gleicher Lebensverhältnisse in Deutschland
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Die Entschuldung der Kommunen sei ein wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung gleicher Lebensverhältnisse in Deutschland, betont Murrack auf Nachfrage dieser Zeitung. „Als es im November 2018 darum ging, Länder und Kommunen im Bildungsbereich sowie beim sozialen Wohnungsbau umfassender mit Finanzhilfen unterstützen zu können, bedurfte es ebenfalls einer Änderung der Finanzverfassung des Grundgesetzes unter der Federführung des Bundesfinanzministers.“
Wenn nun wiederum eine Grundgesetzänderung unausweichlich sein sollte, sei die Duisburger Stadtspitze dafür, „diese schnellstmöglich anzugehen“. Wünschenswert wäre, gleichzeitig die sogenannte Konnexität, also die auskömmliche Finanzierung der mit der Durchführung beauftragten Behörden auch für Bundesgesetze einzuführen.
Murrack: „Damit kommen wir in Zukunft erst gar nicht in die Notwendigkeit kommen, neue Kassenkredite aufnehmen zu müssen. Das wäre eine ganzheitliche Lösung, die dann wirklich den Duisburgern zugute kommen würde.“
Duisburg drücken noch rund 1,2 Milliarden Altschulden
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Obwohl Duisburg in den vergangenen Jahren dank Niedrigzinsen und striktem Sparkurs seine Altkredite auf rund 1,2 Milliarden Euro reduzieren konnte, belasten die Kassenkredite den Stadthaushalt erheblich. Maßgeblich für die Verschuldung seien Gesetze, die in Bund und Land zu finanziellen Lasten der Städte und Gemeinden gemacht wurden, argumentieren die Kommunen. Deshalb sollen sich Land und Bund - so ein Vorschlag – zu je einem Drittel am Abbau der Schulden beteiligen.