Duisburg. Nur zehn Prozent aller Anspruchsberechtigten beantragen in Duisburg Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ein Grund: Die Bürokratie.

Ein viel zu bürokratisches Verfahren sei der Grund dafür, dass in Duisburg nur knapp zehn Prozent aller Anspruchsberechtigten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) für Kinder und Jugendliche beantragen, kritisierte die Fraktion der Linken im Sozialausschuss. Das wird nun zumindest teilweise geändert: Neuanträge zur Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und die Schülerbeförderung (Schokoticket) sowie die Schulmittelpauschale können die Bezieher von Arbeitslosengeld II Neuanträge ab dem 1. Februar beim Jobcenter beantragen. Bereits bei der Stadt bewilligte Anträge laufen weiter.

Bisher wurden die Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bei der Stadt Duisburg gestellt. Dort müssen andere BuT-Leistungen, etwa Nachhilfe oder die Kostenübernahme für Angebote aus Kultur, Sport und Freizeit (zum Beispiel Babyschwimmen), Sportkurse oder Musikunterricht weiterhin beantragt werden.

Linke: Duisburger Antragsverfahren wirkt abschreckend

Thomas Keuer (Linke) kritisiert das Antragsverfahren für die BuT-Leistungen in Duisburg.
Thomas Keuer (Linke) kritisiert das Antragsverfahren für die BuT-Leistungen in Duisburg. © FUNKE Foto Services | Foto: Stephan Eickershoff

„Abschreckend“ nennt die Linke das Verfahren, weil zunächst ein sogenannter Globalantrag für die BuT-Leistungen gestellt werden muss, dem dann nach Bewilligung Einzelanträge folgen müssen. „Mangelhaft und zu aufwändig“, so Linken-Sprecher Thomas Keuer im Ausschuss, die Nutzer-Quote sei „skandalös niedrig“ im Vergleich zu einer Stadt wie Hamm, wo zuletzt 92 % der Anspruchsberechtigten Leistungen erhielten. Auch angesichts des Personalmangels in der Verwaltung sei nicht hinnehmbar, dass etwa ein Fünftel des Budgets in die Verwaltung fließe. Die Linke schlug deshalb vor, nach Hammer Vorbild eine „YouCard Duisburg“ auszustellen für den Bezug von BuT-Leistungen. Die könnten dann entweder direkt an die Anbieter oder, wie etwa beim Schulbedarf, an die Antragsteller ausgezahlt werden.

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Die Defizite des Systems seien durchaus bekannt, räumt der Beigeordnete Thomas Krützberg ein, die nun vorgenommene Übertragung der Antragstellung vom Sozialamt auf das Jobcenter die Konsequenz einer Organisationsuntersuchung. Das Hammer Modell sei nicht auf Duisburg übertragbar, erklärte Krützberg: Das Jobcenter Hamm sei eine rein kommunale Behörde, das in Duisburg eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit. Die aber erlaube keine EDV-Schnittstellen für andere Behörden, deshalb müsse es weiter eine getrennte Bearbeitung geben. Die Linke zog daraufhin ihren Antrag zurück. „Uns ist es egal, wer das macht, aber diese riesigen Unterschiede sind ein Skandal“, so Thomas Keuer, „daran muss gearbeitet werden. Geld einfach nicht auszuzahlen, ist nicht in Ordnung“.

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