An Rhein und Ruhr. Mit dem Teilhabepaket sollen Kinder aus ärmeren Familien gefördert werden. Nur ein Bruchteil der Anspruchsberechtigten erhält die Leistung aber.

Fußballspielen im Verein, Nachhilfe-Unterricht, das Lernen eines Musikinstruments: Das alles soll mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus ärmeren Familien möglich sein. Allerdings profitieren nur wenige Kinder von diesem staatlichen Angebot, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer neuen Studie. Demnach haben in NRW zwischen August 2017 und Juli 2018 nur 15,5 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder zwischen sechs und 15 Jahren Leistungen aus dem Paket bekommen. Die Quote ist allerdings je nach Kommune höchst unterschiedlich. Der Paritätische fordert jetzt von der Landesregierung aktiv zu werden.

Die Klagen über die geringe Beteiligung am Bildungs- und Teilhabepaket gibt es seit der Einführung im Jahr 2011. Als Hauptgrund dafür macht Christian Woltering, der Geschäftsführer des Paritätischen in NRW, bürokratische Hürden aus. In vielen Kommunen müssten Leistungen einzeln beantragt und geprüft werden. „Das schreckt viele Eltern ab“, sagte Woltering der NRZ. Zudem würden die Leistungen häufig nicht ausreichend beworben.

Große Spannbreite in den Kommunen

Die Spannbreite der Beteiligungsquote in NRW reicht von 92,9 Prozent in Hamm bis nur 2,4 Prozent in Wuppertal. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kommt auf magere 5,8 Prozent, Wesel auf 9,5, Duisburg auf 9,6, Oberhausen auf 11,1, Essen auf 11,2. Mülheim hat dagegen eine beachtliche Quote von 57,4 Prozent.

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„Wer in Hamm einen Antrag auf Alg-II-Leistungen stellt, erhält zugleich eine sogenannte YOU-Card, mit der Leistungen problemlos verfügbar sind“, erklärt Woltering. Das sei ein „sehr niederschwelliges Angebot“, so der Landesgeschäftsführer des Paritätischen. „Für uns ist es wichtig, dass Modelle, die gut funktionieren, in die Fläche getragen werden. Das Land wäre in der Lage, einen Wissenstransfer herzustellen. Das sollte es auch tun.“

Städtetag kritisiert die Studie des Paritätischen

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB) bedauerte, dass die Studie noch nicht die Auswirkungen des zum 1. August 2019 in Kraft getretenen, sogenannten Starke-Familien-Gesetzes abbilde: „Der Bund hat nicht nur die Mittel erhöht, sondern auch das Antragsverfahren erheblich vereinfacht. Das hilft mit Sicherheit allen.“

Verena Göppert, die stellvertretende Geschäftsführerin des Städtetages NRW, kritisierte: „Die Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes beleuchtet nur einen kleinen Teil der kulturellen und sozialen Förderung von Schulkindern“. Gerade in den Städten besuche ein Großteil der Schüler ganztägige Schul- und Hortangebote oder offene Angebote wie Jugendtreffs oder Familienbildungszentren. „Die Kinder und Jugendlichen werden dort gefördert und erhalten auch kostenlose Freizeitangebote“, so Göppert.