Duisburg. Ein Duisburger Senior soll wegen Raubes drei Jahre hinter Gitter. Das Berufungsverfahren könnte am Gesundheitszustand des Angeklagten scheitern.
In zweiter Instanz muss sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigen: Ein 67-jähriger Mann betätigte sich am 4. Juli 2016 in Rumeln als Räuber, bedrohte die Bewohnerin eines Hauses und wurde von einer resoluten Haushaltshilfe mit einem Besen in die Flucht geschlagen. Doch der Fortgang des Berufungsverfahrens, mit dem sich der mittlerweile 71-jährige Angeklagte gegen eine dreijährige Gefängnisstrafe wehrt, ist ungewiss. Denn der Angeklagte ist gesundheitlich schwer angeschlagen.
Mit einer Strumpfmaske maskiert und mit einer ungeladenen Pistole bewaffnet soll er am Tattag versucht haben, an Geld und Wertsachen zu kommen. Als ihm die Anwohnerin auf der rückwärtigen Terrasse begegnete, soll er sie bedroht und aufgefordert haben, mit ihm ins Haus zu gehen. Die Frau wehrte sich. Der Täter soll ihr daraufhin mit der Waffe auf den Kopf geschlagen und ihr eine Platzwunde zugefügt haben. Hilferufe der Geschädigten alarmierten schließlich eine Haushaltshilfe. Die schlug mit einem Besen auf den Räuber ein und trieb ihn in die Flucht. Zwei Zeugen konnten den Mann stellen.
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Prozess in Duisburg: Verteidiger möchten Bewährungsstrafe erreichen
Die Tat war zunächst als versuchter besonders schwerer Raub beim Landgericht angeklagt worden. Doch das eröffnete das Verfahren eine Etage tiefer beim Amtsgericht, da es sich nach Ansicht der Richter angesichts der Gesamtumstände nur um einen minderschweren Fall handelte. Den sah das Schöffengericht in seinem Urteil im Januar 2018 allerdings nicht.
Mit der Berufung wollen die Verteidiger eine deutlich niedrigere Strafe erreichen, die dem Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Ob es dazu kommt, ist derzeit allerdings fraglich. Der 71-Jährige blieb der Berufungsverhandlung fern. Ein ärztliches Attest bescheinigte ihm akute Atemnot.
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Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten ist sehr fraglich
Der 71-Jährige soll unter Herz- und Lungenproblemen leiden. Und er hat hochgradig Parkinson. Es gebe bereits Persönlichkeitsveränderungen aufgrund hirnorganischer Deformationen, so ein Gutachter. Er soll den Angeklagten nun noch einmal untersuchen. Ob der Mann aber in absehbarer Zeit noch einmal verhandlungsfähig sein wird, ist fraglich. Vor einer Gefängnisstrafe muss er dennoch keine Angst haben. Der Sachverständige deutete bereits an, dass er den Mann für nicht haftfähig hält.