Duisburg. Mit 16 Gartenscheren unter seiner Jacke wollte ein Dieb einen Supermarkt in Duisburg-Obermarxloh verlassen. Der Fall landete nun vor Gericht.
Zu Geld können Diebe ja anscheinend fast alles machen. Aber der Fall, mit dem sich das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz jetzt beschäftigen musste, war in Bezug auf die Beute denn doch eher ungewöhnlich: 16 Gartenscheren hatte ein 50-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz am 9. Oktober aus einem Supermarkt in Obermarxloh mitgehen lassen.
Die Beute hatte der Dieb unter seiner Kleidung verborgen. Kein Wunder, dass der Mann mit der gefährlich ausgebeulten Jacke auffiel, als er an der Kasse vorbei schlich. Als ihn Zeugen aufhielten, versuchte sich der 50-Jährige gegen seine Festnahme zu wehren. Dabei renkte er einem Angestellten des Supermarktes versehentlich die Schulter aus.
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Gartenscheren-Dieb hatte nur noch an Fluch gedacht
Etwas, wofür sich der Täter vor dem Schöffengericht entschuldigte. Die Tat räumte er unumwunden ein. „Als ich erwischt wurde, wollte ich einfach nur weg“, gestand er im Gerichtssaal kleinlaut. Die Beute habe er verkaufen wollen. Eigene Gartenarbeit sei nicht geplant gewesen.
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Angesichts der Gesamtumstände setzte das Gericht für den gewerbsmäßigen Diebstahl eine neunmonatige Haftstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Niemand stellte die Frage, warum es denn nun ausgerechnet Gartenscheren sein mussten. Einen Hinweis gab vielleicht das Datum der Tat: Im Oktober beginnen Gärtner in der Regel damit, ihre Pflanzen zurück zu schneiden.