Duisburg. Weil kurz nach der Ankunft auf Mauritius ein Hurrikan aufzog, hat ein Paar den Duisburger Reiseveranstalter Schauinsland verklagt – ohne Erfolg.
Erholung suchte ein Paar aus Boppard im Januar 2018 auf der Trauminsel Mauritius. Es kam anders. Denn nur drei Stunden nach der Landung traf auch ein Tropensturm ein, der die Erholung des Paares fort wirbelte. Vergeblich forderten die Urlauber per Zivilklage vom Duisburger Reiseveranstalter Schauinsland Schadenersatz und zusätzliche Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Das Landgericht Duisburg wies die Klage nun ab.
Zu der Kernfrage drang das Urteil allerdings nicht vor. Die lautete: Hatte der Reiseveranstalter seine Informationspflicht und die so genannte Umweltbeobachtungspflicht vernachlässigt? Was das beklagte Unternehmen energisch zurückwies. Denn Schauinslandreisen habe selbst erst eine Unwetterwarnung erhalten, als die Passagiere schon in Düsseldorf im auf den Start wartenden Flieger saßen, trugen die Anwälte des Reiseunternehmens vor.
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Schauinslandreisen-Verhandlung: Entscheidung aus rein prozessualen Gründen
Die 13. Zivilkammer blieb eine Entscheidung darüber schuldig. Es wies die Klage schon aus prozessualen Gründen als unzulässig ab. Denn die Forderungen gegenüber Schauinsland waren zunächst mit 9000, später mit 7000 Euro beziffert worden, ohne dass das Gericht hätte nachvollziehen können, warum es diese unterschiedlichen Zahlen gab.
Obwohl der Anwalt der Kläger darauf hingewiesen worden war, wurde der Widerspruch nicht aufgeklärt. Deshalb wurde die Klage als so genannte unzulässige Teilklage abgewiesen. Alles, was das Paar aus Boppard nun bekommt, sind knapp 500 Euro. Die Zahlung dieser Summe hatte Schauinsland bereits freiwillig anerkannt.