Duisburg. Im Streit um die Kinder hat ein Duisburger seine Freundin mit einem Messer verletzt. Die zwölf Zentimeter lange Wunde nennt er „Hurenstempel“.

Ein dramatisches Geschehen spielte sich am 19. Juni auf einem Sportplatz an der Halener Straße in Duisburg ab. Ein 38-jähriger Homberger soll dort seine zwei Jahre jüngere Lebensgefährtin mit einem Cutter-Messer attackiert und ihr eine schwere Gesichtsverletzung zugefügt haben. Nur das Eingreifen zweier Zeugen, die dabei selbst angegriffen worden sein sollen, soll Schlimmeres verhindert haben. Nun muss sich der 38-Jährige wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die Geschädigte gegen 14 Uhr vor einem Geldinstitut an der Moerser Straße abpasste. Er soll sie dazu gezwungen haben, mit ihm auf den in der Nähe gelegenen Sportplatz zu gehen. Unterwegs soll er der 36-Jährigen mehrfach angekündigt haben, er wolle sie nun umbringen.

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Schnitt durch das Gesicht drang bis auf die Knochen

Dann soll der Angeklagte mehrere Stichbewegungen in die Richtung ihres Kopfes gemacht haben, die allerdings zunächst nur Haarsträhnen abschnitten. Zuletzt soll er ihr einen zwölf Zentimeter langen Schnitt beigebracht haben, der von der Stirn über die Schläfenregion bis zur Wange reichte und an einigen Stellen bis auf den Knochen drang.

Der Angeklagte schilderte eine langjährige Beziehung, die schon problematisch begann. So habe seine Freundin ihm vor 18 Jahren ihre erste Schwangerschaft zunächst verheimlicht. Nach der Geburt des zweiten gemeinsamen Kindes 2002 habe sie ihn mehrfach betrogen. Man trennte sich. Und versöhnte sich wieder. „Wir waren dann 15 Jahre lang zusammen.“ Doch kurz vor der Tat habe er wieder den Verdacht gehabt, dass sie ihn betrog. „Ich habe das nicht mehr ausgehalten und habe sie rausgeworfen.“

Angeklagter: „Ich habe gesagt: Da hast du deinen Hurenstempel.“

Am Tattag sei er mit der 36-Jährigen verabredet gewesen. „Weil ich nicht lesen und schreiben kann, hat sie eine Überweisung für mich gemacht.“ Man sei durch Homberg spaziert und habe über die gemeinsamen Kinder gesprochen. Dabei sei es zum Streit gekommen. „Zwei Jungs auf dem Sportplatz haben sich eingemischt.“ Erst da sei die Situation eskaliert.

„Ich habe das Messer gezogen“, so der Angeklagte. Während die Zeugen auf ihn einprügelten, habe er der Frau mehrere Haarsträhnen abgeschnitten. „Da hat sie mich ausgelacht und gesagt, nun würde ich meine Kinder nie mehr wieder sehen.“ Voller Wut habe er ihr das Messer durch das Gesicht gezogen. „Ich habe gesagt: Da hast du deinen Hurenstempel.“

Für das Verfahren sind bis Anfang Januar drei weitere Sitzungstage geplant.

Anwalt stellte Befangenheitsantrag gegen Schöffen

Mitten in der Verhandlung piepte es. Ein Schöffe hantierte einige Sekunden lang mit seinem Handy. Der Verteidiger beanstandete das.

Ihm sei nur eingefallen, dass er einen Anruf erwarte, erklärte der ehrenamtliche Richter. Deshalb habe er sein Handy in den Flugmodus versetzt.

Dem Verteidiger reichte diese Erklärung allerdings nicht aus. Er argwöhnte, dass der Mann die geforderte Aufmerksamkeit vermeiden ließ. Wegen der Besorgnis der Befangenheit sei der Schöffe abzulehnen.

Die Kammer verhandelte zunächst weiter. Über den Befangenheitsantrag wird erst am nächsten Verhandlungstag entschieden.