Duisburg. Tausende Dateien mit kinderpornografischem Inhalt fand die Polizei bei einem 63-Jährigen aus Duisburg. Der Wedauer ist Wiederholungstäter.

In der Wohnung eines 63-jährigen Wedauers fand die Polizei bei einer Durchsuchung am 27. Februar 2018 Tausende Dateien mit widerlichem Inhalt. Die Bilder und Videos zeigten Kinder und Jugendliche, die von Erwachsenen missbraucht wurden. In einigen Fällen wurden dabei sogar Tiere eingesetzt. Vergeblich rechtfertigte sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht damit, sein Notebook müsse gehackt worden sein.

Das Schöffengericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Bereits zwei Mal war der Mann wegen einschlägiger Taten verurteilt worden, kam mit Bewährung davon. Zuletzt 2016. Auch damals waren schon Tausende Bilddateien und Videos bei ihm gefunden worden. Diesmal beschlagnahmte die Polizei einen Rechner, ein Notebook und mehrere DVDs, auf denen sich mehr als 15.000 Fotos und 700 Videos mit verbotenen Darstellungen befanden.

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63-Jähriger hatte für alles eine Erklärung - die ihm aber niemand glaubte

Der Angeklagte hatte für alles eine Erklärung: „Eigentlich durfte ich ja nach der letzten Verurteilung gar keine Computer oder Smartphones mehr besitzen“, gab er zu. Aber er habe einen digitalen Zugang benötigt, um seiner Arbeit nachgehen zu können. „Das neue Notebook muss jemand gehackt haben.“

Der Rechner sei uralt gewesen. „Den habe ich gar nicht mehr in Gang gekriegt“, so der Angeklagte. Und die DVDs hätten auch schon seit mehreren Jahren in seiner Wohnung gestanden. „Ich dachte, das wäre alles schon beim letzten Mal beschlagnahmt worden.“ Seit seiner Therapie habe er nichts mehr mit Kinderpornografie zu tun, beteuerte der 63-Jährige.

Angeklagter muss voraussichtlich für insgesamt vier Jahre hinter Gitter

„Es fällt mir schwer, mir diesen Unsinn anzuhören“, gab der Staatsanwalt zu. Und selbst dem Verteidiger schien die Erklärung seines Mandanten peinlich. „Ich kann ihn ja nicht zwingen, etwas anderes zu sagen“, meinte er achselzuckend.

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Die Aussage einer Kriminalbeamtin, die die Geräte und Datenträger ausgewertet hatte, ließ dann auch wenig Zweifel daran, dass der Angeklagte sich die letzte Verurteilung nicht zur Warnung hatte dienen lassen. Anzeichen dafür, dass das Notebook gehackt worden war, hatte sie nicht entdecken können. „Und andere Nutzer gab es nicht“, so die Beamtin.

Es gab wenig, was das Schöffengericht am Ende zu Gunsten des Angeklagten werten konnte. Dessen Aufenthalt hinter Gittern wird sich aller Voraussicht nach noch um ein Jahr und sieben Monate verlängern. Die 19 Monate waren 2016 zur Bewährung ausgesetzt worden.