Duisburg. Der Staatsanwalt hatte im Verfahren gegen einen Duisburger wegen dessen Angriff im Kantpark schon plädiert. Da griff das Opfer ins Verfahren ein.

Seit acht Verhandlungstagen versucht das Landgericht Duisburg einen Vorfall im Kantpark zu klären, bei dem am 20. August 2017 ein 48-jähriger Duisburger durch einen Stich mit einer abgebrochenen Bierflasche am Oberarm und durch Drohungen mit einem Messer oberflächlich am Hals verletzt wurde. Doch statt eines Urteils muss die Kammer nun noch einmal tief in die Beweisaufnahme einsteigen.

Der geplante letzte Verhandlungstag hatte ganz normal begonnen: Der Staatsanwalt hielt seinen Schlussvortrag. Abweichend von der ursprünglichen Anklage wegen versuchten Totschlags, forderte er eine Strafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung für den 31-jährigen Angeklagten. Der habe die Attacken auf den Geschädigten ohne erkennbaren äußeren Anlass freiwillig eingestellt.

Geschädigter lieferte neue Version des Geschehens

Der Geschädigte, der als Nebenkläger auftrat, erschien verspätet im Gerichtssaal. Sein Anwalt bat um eine Unterbrechung, um den 48-Jährigen über die verpassten Verhandlungsteile zu informieren.

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Doch statt sich danach selbst zum Plädoyer zu erheben, überraschte der Anwalt mit einer Stellungnahme: „Mein Mandant hat mir gerade mitgeteilt, dass er bei seiner Zeugenvernehmung falsch verstanden worden sein muss.“ Nach den Worten des Nebenklägers könne von einem freiwilligen Rücktritt nunmehr keine Rede sein.

Die Kammer trat wieder in die Beweisaufnahme ein. Der 48-Jährige wurde erneut vernommen. „Der Angeklagte ist erst geflüchtet, als er die Sirene eines Krankenwagens oder eines Polizeiautos gehört hat“, so seine neue Darstellung. Warum er das trotz mehrfacher Nachfrage des Gerichts zuvor anders dargestellt hatte, wusste er nicht wirklich zu erklären. Ebensowenig den Umstand, dass er für die neue Variante nun auch noch zwei Zeugen benannte, die er zuvor niemals erwähnt hatte.

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Die Vorsitzende der Strafkammer wirkte nicht gerade begeistert. Doch dem Gericht bleibt nun nichts anderes übrig, als den Versuch zu unternehmen, die neuen Zeugen ausfindig zu machen und vorzuladen. Der Prozess soll am 15. Oktober fortgesetzt werden.