Duisburg. Psychisch Kranker (31) soll Duisburger (48) mit Bierflasche und Messer attackiert haben. Anklage wirft ihm versuchten Totschlag vor.

Auch die millionenteure Neugestaltung des Kantparks hat nicht viel daran geändert, dass auf der innerstädtischen Grünfläche Drogen gehandelt werden und sich immer wieder Gewalttaten ereignen. Der Fall, mit dem sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz seit Mittwoch beschäftigt, ereignete sich allerdings noch vor dem Umbau, der im Herbst 2017 begann. Ein 31-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz soll am 20. August ohne erkennbaren Grund einen 48-jährigen Duisburger angegriffen haben. Wegen versuchten Totschlags steht er nun vor der 6. Großen Strafkammer.

Zunächst soll der 31-Jährige dem Geschädigten eine abgebrochene Flasche in den rechten Oberarm gestochen haben, um ihn dann mit einem Faustschlag, der dem Mann das Jochbein brach, zu Boden zu strecken. Als sich der 48-Jährige wieder aufrappelte, soll der Angeklagte ihm mit einem Messer gegen den Hinterkopf gestochen und ihm so eine Schnittwunde zugefügt haben. Der Geschädigte landete für mehrere Tage im Krankenhaus.

Angeklagter sitzt seit Januar in der Psychiatrie

Dort, genauer gesagt in einem psychiatrischen Krankenhaus, sitzt seit Januar 2019 auch der lange Zeit flüchtige Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass der 31-Jährige, der unter einer schweren emotionalen Störung und Drogensucht leidet, zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Sache wurde als Sicherungsverfahren eröffnet, bei dem die Kammer nur über den Antrag hätte entscheiden müssen, den 31-Jährigen zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft unterzubringen. Doch kurz vor Prozessbeginn änderte sich die Lage: Das vorläufige Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen geht nur von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Der Prozess begann deshalb als normales Strafverfahren.

Da der Gutachter, der dem Verfahren zwecks endgültiger Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten beiwohnen muss, beim Prozessauftakt verhindert war, wurde am ersten Tag lediglich die Anklage verlesen. Für den Prozess sind bis Anfang August drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.