Duisburg. Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung fordert 760.000 Euro von Ex-Chefin Rogg. Unklar ist, ob es eine strafrechtliche Verfolgung geben wird.

760.000 Euro fordert die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfMB) von ihrer ehemaligen Geschäftsführerin Roselyne Rogg in einem Zivilprozess zurück. Thomas Sevenheck, Richter und Pressesprecher am Landgericht, bestätigt einen Termin im November.

Die Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen Roggs tatsächlichen Bezügen und dem letzten vom Aufsichtsrat bestätigten Gehalt. Von Juli 2013 bis August 2018 soll Rogg zu viel kassiert haben, am Ende lag ihr Jahresgehalt bei rund 375.000 Euro.

Rogg selbst argumentiert, dass ihre Gehaltszahlungen korrekt und ihren Leistungen entsprechend angemessen gewesen seien. Ihr Ansprechpartner sei der damalige Sozialdezernent und WfMB-Aufsichtsratschef Reinhold Spaniel gewesen. Dieser ist bislang nicht Teil des Zivilverfahrens, es gibt aber eine Streitverkündung seitens der Werkstatt, durch die die Ergebnisse des Prozesses gegen Rogg in einem späteren Verfahren gegen Spaniel genutzt werden könnten.

Strafrechtliche Verfolgung weiter offen

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Ob es eine strafrechtliche Verfolgung geben wird, ist indes noch nicht klar. Die Ermittlungen gegen Rogg und Spaniel dauern weiter an, sagt Staatsanwältin Jennifer König. Sie erklärt, dass man die beiden Beschuldigten im Anschluss an die Ermittlungen befragen werde, um ihnen rechtlich Gehör zu verschaffen, bevor es gegebenenfalls zu einer Anklage komme.

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Geprüft wird der Vorwurf der Untreue. Nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches sieht der Strafrahmen im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen sind auch bis zu zehn Jahre Haft möglich. Letzteres komme aber eher bei banden- oder gewerbsmäßigem Verhalten oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes vor.

Ehemaliger Geschäftsführer ist künftig im Vorstand der Werkstatt

Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH

Die Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH wurde am 19. November 1973 gegründet. Die WfMB-Zentrale liegt am Kalkweg 10e in Neudorf-Süd. Dort hat die Werkstatt auch eine Betriebsstelle, sechs weitere im gesamten Stadtgebiet, etwa in Neumühl, Röttgersbach und Großenbaum.

Gesellschafter der Werkstatt sind neben der Stadt Duisburg (50 Prozent) die Lebenshilfe Duisburg e. V. (25 Prozent) und der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Duisburg e.V. (25 Prozent). Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Beigeordnete Thomas Krützberg, Dezernent für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.

Die Werkstatt wurde seit dem Skandal zunächst von Anton Koller als Interims-Geschäftsführer geleitet. Seit drei Monaten ist Alexander Schmanke im Amt. Koller ist jetzt ehrenamtlicher Vorstand der Lebenshilfe und als solcher wird er bei den Gesellschafter-Treffen wieder auf die WfMB stoßen.

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Mit dem neuen Geschäftsführer habe man eine gute Entscheidung getroffen, sagt Koller zu seinem Nachfolger: „Er hat hohe inhaltliche und soziale Kompetenzen.“ Vor allem Letzteres spricht er der vorherigen Amtsinhaberin ab. Als Mitgesellschafter hofft Koller, dass das Kapitel Rogg auch juristisch bald abgeschlossen ist. „Ich hoffe, dass die finanziellen Ansprüche der WfMB erfüllt werden“, so Koller. Daran sei auch die Gemeinnützigkeit der Werkstatt geknüpft, die temporär aberkannt werden könnte, wenn Rogg die Gehälter nicht zurückzahlt. Daher geht es im Prozess auch um möglichen Schadensersatz. Koller hofft auf eine Rückzahlung, „das steht der Werkstatt zu“.

Die neun Monate als Geschäftsführer behält er in guter Erinnerung. „Ich habe wunderschöne Erfahrungen gemacht“, sagt Koller. Er habe sein Herz für Menschen mit Behinderung entdeckt und wolle sich künftig dafür einsetzen, dass sie bessere Chancen haben.

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