Duisburg. Eine Rumelnerin (36) soll im Herbst 2018 ihr Neugeborenes getötet haben. Das Landgericht Duisburg geht inzwischen nur noch von Fahrlässigkeit aus.

Vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz wurde am Montag der Prozess gegen eine 36-jährige Duisburgerin fortgesetzt. Ihr wird vorgeworfen, ihr Neugeborenes erstickt zu haben. Die Leiche war im Zusammenhang mit den bislang immer noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen zu dem toten Baby „Mia“ am 30. November 2018 in der Wohnung der Angeklagten in Rumeln gefunden worden.

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Vor drei Wochen war noch unklar gewesen, ob der Prozess innerhalb der gesetzlichen Frist fortgesetzt werden konnte. Die an Blasenkrebs erkrankte Frau musste sich einer schweren Operation unterziehen. Augenscheinlich hat sie die aber gut überstanden.

Experte sah Drogenkonsum der Mutter nicht als Todesursache

Ein direkter Tötungsvorsatz konnte der Frau bislang in dem mehrtägigen Prozess nicht nachgewiesen werden. Ebenso konnte nun auch der Drogenkonsum der Angeklagten als Todesursache des Babys ausgeschlossen werden. Ein Sachverständiger eines Instituts in München sagte aus, dass in der Leiche des toten Mädchens eine hohe Konzentration von Amphetamin gefunden worden war, die allerdings nicht zwangsläufig tödlich gewesen sei. Zudem seien in solchen Fällen eher Herzprobleme als ein Atemstillstand zu erwarten.

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Ursprünglich hatte die Anklage der 36-Jährigen Totschlag vorgeworfen. Mit einem so genannten rechtlichen Hinweis machte die Kammer aber deutlich, dass sie inzwischen nur noch von fahrlässiger Tötung ausgeht. Die Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Für den 30. September ist ein weiterer Verhandlungstermin vorgesehen.