Duisburg. Duisburgerin (36) muss sich für den Tod ihres Babys verantworten. Doch nach nur zwei Verhandlungstagen steht eine schwere Operation an.
Der ehemalige Lebensgefährte der Angeklagten will keine Ahnung davon gehabt haben, dass die 36-Jährige schwanger war. Am zweiten Verhandlungstag im Landgerichts-Prozess um den Tod eines Neugeborenen, sagte der Mann aus. Er war nicht zum ersten Mal von der Geburt eines Kindes überrascht worden. Offenbar hatte die Angeklagte ihm auch beim ersten gemeinsamen Kind vor fünf Jahren verschwiegen, dass sie schwanger war.
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Der Junge lebt inzwischen in einer Pflegefamilie. „Ich habe das vorgeschlagen“, so der Vater. „Sie war ja schon mit einem Kind überfordert. Es war auch für das Kind besser.“ Allerdings sei die Angeklagte nur widerwillig einverstanden gewesen. „Sie hat da einen Knacks bekommen.“ Nein, verhütet habe man auch weiterhin nicht. „Hätten wir können. Haben wir aber nicht.“ Zum Thema Drogen - laut Angeklagter soll ihr Lebensgefährte sie regelmäßig mit Amphetamin und Marihuana versorgt haben - wollte der Zeuge lieber nichts sagen.
Hinweis an Ermittler stammte vom Jugendamt
Die 17-jährige Tochter der Angeklagten hatte sich im November 2018 ans Jugendamt gewandt. Sie befürchtete, dass ihre Mutter wieder schwanger sein könnte. Als die Polizei nach der Entdeckung des toten Babys „Mia“, das offenbar in Duisburg in einen Altkleidercontainer geworfen worden war, nach einer Frau fahndete, die schwanger gewesen sein könnte, geriet die Angeklagte so in den Fokus der Ermittler. Das brachte die zwar bei der Lösung des Falles „Mia“ nicht weiter, dafür entdeckten sie am 30. November im Kleiderschrank der Wohnung der 36-Jährigen in Rumeln die Leiche eines anderen Neugeborenen.
Fortgang des Verfahrens ist ungewiss
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Die Anklage wegen Totschlags wirft der Frau vor, das Baby unmittelbar nach der Geburt in ihrem Badezimmer erstickt zu haben. Inzwischen geht das Gericht aber davon aus, dass möglicherweise der Drogenkonsum der Mutter den Tod des Kindes verursacht haben könnte. Der Prozess dreht sich nun um die juristischen Kernfragen, ob das Kind überhaupt gelebt hat und ob die Mutter bei der nur Minuten dauernden Sturzgeburt noch etwas zur Rettung des Mädchens hätte tun können.
Der weitere Fortgang des Verfahrens ist ungewiss. Die an Blasenkrebs leidende 36-Jährige muss sich noch in dieser Woche einer schweren Operation unterziehen. Ob und wie das Verfahren innerhalb der gesetzlich zulässigen Unterbrechungsfrist von 21 Tagen fortgesetzt werden kann, ist völlig offen.