Duisburg. Erst sollte sich die Miete wegen Sanierungsarbeiten fast verdoppeln, jetzt sieht sich ein Duisburger Paar mit einer Räumungsklage konfrontiert.

Hämmern, kloppen, bohren – jeden Morgen um 8.30 Uhr geht es los. Acht Stunden lang, montags bis freitags, mit wenigen Pausen. Seit mehr als fünf Monaten finden Jacqueline Dede Häsemeyer (46) und ihr Partner Stefan Hömens (51), der zu 30 Prozent schwerbehindert ist, tagsüber in ihren eigenen vier Wänden keine Ruhe mehr. Die beiden ALG-II-Empfänger leben in einer kleinen, der einzigen noch bewohnten Wohnung an der Gustav-Adolf-Straße 13 in Duisburg-Neudorf. Wie lange noch, ist die große Frage. Auf ihren Vermieter, die IVT-Immobilien-Verwaltung, sind sie jedenfalls überhaupt nicht gut zu sprechen. Sie sehen sich aktuell mit einer Räumungsklage konfrontiert.

„Die IVT möchte das komplette Haus renovieren und uns auch noch raus haben“, sagt Stefan Hömens. Er hat mit seiner Lebensgefährtin bereits den Mieterbund Rhein-Ruhr eingeschaltet. Sonja Herzberg vom Vorstand macht sich an einem Vormittag vor Ort ein Bild. In der Wohnung des Paares ist ein konzentriertes Gespräch aufgrund der Arbeiten, der Lautstärke, kaum möglich.

Duisburger Expertin kritisiert die IVT

Herzberg hat dennoch klare Worte für die IVT übrig. „Ein Profi-Vermieter verhält sich in vielerlei Hinsicht anders.“ Angefangen, so die Expertin, habe alles im Juni 2018 mit der Ankündigung, ab September ein Jahr lang aufwändige Sanierungen im Haus durchführen zu wollen. Danach sollte die Warmmiete für Häsemeyer und Hömens von 406 auf 700 Euro steigen.

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„Aus unserer Sicht handelt es sich aber um Reparaturen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können“, so Herzberg. Der Mieterbund habe gegenüber der IVT auch Härtegründe geltend gemacht – aufgrund der drastischen Erhöhung.

„Das Jobcenter bewilligt uns so etwas nicht“

„Das könnten wir uns als ALG-II-Empfänger einfach nicht leisten“, so Hömens. „Das Jobcenter bewilligt uns so etwas nicht.“ Dies sei auch der Grund gewesen, warum er mit seiner Partnerin eine von der IVT im vergangenen Oktober angebotene Ersatzwohnung an der Bismarckstraße, ebenfalls in Neudorf, abgelehnt habe. „Da war von 570 Euro warm die Rede“, sagt Hömens. „Auch das ist zu viel für uns. Außerdem war diese Wohnung gar nicht frei.“

Container stehen vor dem Haus an der Gustav-Adolf-Straße 13 in Duisburg-Neudorf: Die Sanierungsarbeiten sind in vollem Gang.
Container stehen vor dem Haus an der Gustav-Adolf-Straße 13 in Duisburg-Neudorf: Die Sanierungsarbeiten sind in vollem Gang. © STEFAN AREND

Zu diesem Zeitpunkt hätten die Sanierungen im Haus an der Gustav-Adolf-Straße schon längst begonnen haben sollen. Doch es gibt Verzögerungen. Erst Mitte März dieses Jahres rückt der Bautrupp an – „ohne vorherige Ankündigung“, so Herzberg. „Die Mieter hatten überhaupt keine Chance, sich darauf einzustellen. So macht man das nicht.“

Lärm und kein warmes Wasser

Zur dauerhaften Lärmbelästigung habe es dann zwischenzeitlich auch noch kein warmes Wasser gegeben. Die Nerven liegen blank. Stefan Hömens beschwert sich telefonisch bei IVT und vergreift sich im Ton. „Das gebe ich zu und dafür habe ich mich im Nachhinein auch entschuldigt“, sagt der 51-Jährige.

Trotzdem bekommt er die fristlose Kündigung. „Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt“, so Herzberg. „Das ist unverhältnismäßig, nur wegen eines verbalen Aussetzer. Aber der war natürlich ein gefundenes Fressen für die IVT.“

Hoffen auf eine bezahlbare Ersatzwohnung

Die IVT fährt nun laut der Expertin mit einer Räumungsklage weiter harte Geschütze auf. „Dem sehen wir gelassen entgegen.“ Eine außergerichtliche, gütliche Einigung sei nach wie vor das Ziel. Das sei aber gerade in diesem Fall gar nicht so einfach. „Unseren Mandanten können nur auf eine Ersatzwohnung hoffen, die sie sich auch leisten können“, so Herzberg. „Gleiches gilt für die Miete, die ein Vermieter natürlich nach Sanierung von Wohnungen erhöhen kann, aber eben adäquat.“

Die IVT möchte sich auf Anfrage nicht detailliert zu dem Fall äußern. Nur so viel: „Die Angelegenheit ist anhängig bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und beim Amtsgericht Duisburg. Wir warten hier lieber die Verfahren ab und halten diese Institutionen geeigneter für eine Klärung als eine mediale Schlammschlacht.“