Duisburg. Der Duisburger Hans Hailer wirft den Wirtschaftsbetrieben vor, bei der Straßenreinigung doppelt abzukassieren. Was eine Wiese damit zu tun hat.

Kassieren die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) für die Straßenreinigung doppelt ab? Den Vorwurf erhebt zumindest Hans Hailer aus Großenbaum. Der 85-Jährige gehört zum Beirat einer Eigentümergemeinschaft an der Greifswalder Straße 26 und prüft für die insgesamt 18 Mitglieder die Rechnungsbelege.

Dabei ist ihm bereits 2015 aufgefallen, dass die Gemeinschaft auch für den rund 30 Meter langen Abschnitt vor den Häusern mit den Nummern 22 und 24 Straßenreinigungsgebühren bezahlt. Er forschte nach und stellte fest, dass die dortige Gemeinschaft für diesen Bereich in gleichem Maße ebenfalls zur Kasse gebeten wird. Hailer legte daraufhin Widerspruch gegen die Berechnung bei den Wirtschaftsbetrieben ein – ohne Erfolg.

Hans Hailer steht vor der Wiese, die aufgrund einer Hinterland-Regel weitere Straßenreinigungsgebühren nach sich zieht.
Hans Hailer steht vor der Wiese, die aufgrund einer Hinterland-Regel weitere Straßenreinigungsgebühren nach sich zieht. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Die Antwort, die er seinerzeit bekam, stellt ihn bis heute nicht zufrieden. Die Wirtschaftsbetriebe verweisen auf die Satzung und eine Hinterland-Regel. So besitzt die Eigentümergemeinschaft um Hailer eine Wiese, die hinter den Häusern 22 und 24 verläuft. Es sei deshalb gesetzeskonform, auch für diesen Straßenabschnitt Reinigungsgebühren zu verlangen.

Vorwurf der doppelten Berechnung

„Das mag ja sein“, sagt Hailer, „aber ich verstehe immer noch nicht, warum für eine erbrachte Leistung doppelte Gebühren abgerechnet werden. Diese müssten sich die Hausgemeinschaften 22, 24 und 26 dann doch teilen.“

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Dem Großenbaumer geht es nach eigenen Angaben nicht ums Geld. „Seit 2019 zahlen wir durch die Gebührenerhöhung nicht mehr rund 90 Euro pro Jahr, sondern 112 Euro. Das können wir aber verschmerzen“, so Hailer. „Es geht uns um eine faire und gerechte Berechnung.“ Er hatte wegen der Problematik auch um einen Ortstermin gebeten. Dieser wurde von den Wirtschaftsbetrieben aber abgelehnt, weil davon keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien.

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Deshalb hat die Redaktion noch mal bei WBD-Sprecherin Sarah Lampe nachgefragt. Sie sagt: „Auch wenn es auf den ersten Blick für Außenstehende so aussieht, als würden wir doppelt berechnen, ist dies nicht der Fall.“

Ähnlicher Fall in Oberhausen

In Oberhausen-Schmachtendorf hat kürzlich ein ähnlicher Fall für Ärger gesorgt. Dort soll eine Familie plötzlich für die Straßenreinigung über 100 Euro pro Jahr statt rund 67 Euro zahlen – und das rückwirkend für vier Jahre. Einen Nachbarn trifft es noch härter. Statt rund 163,74 Euro sind nun rückwirkend rund 367 Euro fällig.

Auch hier beruft sich die Stadtverwaltung auf die Satzung und verweist auf die Hinterlieger- beziehungsweise die Teilhinterliegeregelung. Diese sei bisher nicht berücksichtigt worden, deshalb müssten die Gebühren entsprechend korrigiert werden.

Das habe mit dem Verteilschlüssel der Straßenreinigungsgebühr für ganz Duisburg zu tun. „Wir prognostizieren zum Ende jeden Jahres, wie hoch die Ausgaben für die Straßenreinigung in der gesamten Stadt im Folgejahr sein werden“, so Lampe. „Diese Summe wird umgelegt auf alle Grundstücke und zwar in Veranlagungsmetern.“ Die errechnete Summe werde dafür durch die Anzahl der Veranlagungsmeter in den jeweiligen Reinigungsklassen A-K gemäß Satzung geteilt. Dabei werde jedes Grundstück einzeln betrachtet.

Wirtschaftsbetriebe verweisen auf Rechtsprechung

Bezogen auf die Eigentümergemeinschaft um Hailer wirke dies zunächst unverständlich. Das Prinzip von Hinterlandveranlagung zähle nach der Rechtsprechung zu den gerechtesten Vorgehensweisen. „Auf je mehr Meter sich die Gesamtsumme verteilt, desto günstiger wird es für jeden Einzelnen.“