Oberhausen. . Kopfschütteln in Schmachtendorf. Die Straßenreinigungsgebühr steigt dort für viele Hausbesitzer. Grundstücksgrenzen werden neu veranlagt.

Böse Überraschung für Familie Stäuber an der Schmachtendorfer Straße: Die Stäubers sollen plötzlich für die Straßenreinigung 103,97 Euro pro Jahr statt 67,14 Euro zahlen – und das rückwirkend für vier Jahre. Den Nachbarn trifft es noch härter: Statt 163,74 Euro sind nun 368,94 Euro fällig – eine 125-Prozent-Steigerung. Ebenfalls rückwirkend.

Mitte April flatterte den Anliegern die entsprechende Ankündigung der Stadtverwaltung ins Haus. Bislang wurde für die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr im Fall der Stäubers lediglich die direkt an die Straße grenzende Grundstückslänge von 9,30 Metern zugrunde gelegt. Doch das Grundstück „verspringt“ und wird im hinteren Teil breiter. Künftig soll die weiter von der Straße zurückliegende Grenzlinie mit einer Länge von 5,10 Metern für die Berechnung ebenfalls zugrunde gelegt werden. Das macht also alles in allem eine Grundstückslänge von 14,40 Meter.

Stadt korrigiert die bisherige Bemessung der Straßenreinigungsgebühr

Die Stadt erläutert in dem Schreiben an die Familie: „Bei Ihrem Grundstück handelt es sich um ein so genanntes Teilhinterliegergrundstück. Auch für Hinterlieger- bzw. Teilhinterliegergrundstücke ist als Gebührenmaßstab die der erschlossenen Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde zu legen.“ Daher sei eine Berichtigung der bisher vorgenommenen Veranlagung vorzunehmen - und das rückwirkend ab dem 1. Januar 2015.

Offiziell Widerspruch eingelegt

Die Stäubers wollen das nicht einfach hinnehmen und haben jetzt offiziell Widerspruch eingelegt, da aus ihrer Sicht damit Flächen doppelt bezahlt werden, indem direkte Nachbarn ebenfalls entsprechend veranlagt werden. Die Schmachtendorfer vermuten vielmehr, dass die Stadt auf diese Weise ihre Einnahmequellen vergrößern wolle.

Immer wieder mal Ärger mit der Straßenreinigung

Immer wieder mal gibt es Fälle in Oberhausen, bei denen sich Hauseigentümer über die Straßenreinigungs-Gebühr beschwert haben. So sollte ein Anwohner der Westmarkstraße (Buschhausen) im Jahre 2011 453 Euro nachzahlen – rückwirkend für vier Jahre.

Denn die Stadt stellte ihm die zusätzliche Straßenreinigungsgebühr für einen Teil seines Gartens in Rechnung. Knackpunkt ist ein 124 Quadratmeter großer Streifen. Der ist im Grundbuch als eigenes Flurstück eingetragen. Und diese Fläche bewertet die Stadtverwaltung genauso wie das Vordergrundstück mit Straßenfront. Aus 15 Metern wurden so zweimal 15 Meter.

Sie fragen: „Um wie viele Meter werden mit der neuen Berechnung in Oberhausen die Straßenreinigungsmeter erhöht und damit die Einnahmen der Stadt, ohne dass auch nur ein einziger Straßenmeter tatsächlich mehr gereinigt wird?“ Zudem sei zu bedenken, dass diese Erhöhungen auf Mieter umgelegt werden könnten, so dass sich die Nebenkosten der Miete für viele Menschen in Oberhausen weiter erhöhen würden.

NRW-Mustersatzung sieht eine solche Lösung vor

Die Stadt verweist auf Anfrage auf die entsprechende NRW-Mustersatzung, die eine solche Lösung vorsehe. Eine Grundstücksseite gelte als der Straße zugewandt, wenn sie in einem gleichen Abstand oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad zur Straße verlaufe. Dieser Teil der NRW-Mustersatzung sei Bestandteil der Oberhausener Straßenreinigungssatzung.