Duisburg. . Er hätte nie im Loveparade-Prozess angeklagt werden dürfen, findet Duisburgs Ex-Baudezernent. Seine Anzeige gegen das Gericht bleibt erfolglos.

„Rechtsbeugung“ hatte ein früherer Angeklagter im Loveparade-Prozess dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgeworfen und es angezeigt: Dessen Entscheidung, den Loveparade-Prozess zu eröffnen, sei „willkürlich“ gewesen. Doch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sieht das anders, sie verfolgt die Strafanzeige des ehemaligen Duisburger Baudezernenten Jürgen Dressler nicht weiter. Eine Rechtsbeugung sei nicht ansatzweise zu erkennen gewesen, sagte die Sprecherin Britta Zur. Gegen diese Entscheidung kann Dressler Beschwerde einlegen.

Das Strafverfahren zur Loveparade-Katastrophe gegen Dressler und fünf weitere städtische Angestellte ist eingestellt worden. Darauf hatte der 71-Jährige am 14. März seine Anzeige gestellt. Er beklagte „ungeheuerliche Fehleinschätzungen der Anklage“ und „rechtswidrige Behauptungen“ über seine Zuständigkeit für die Bauaufsicht. Vor allem gesellschaftlicher und politischer Druck hätten zu dieser geführt, hatte er argumentiert. Insbesondere hätten die Richter sich von einer Petition mit 350.000 Unterschriften beeinflussen lassen und seien befangen gewesen. Die Entscheidung, den Prozess zu eröffnen, sei so „objektiv willkürlich“ gewesen.

Er sei „vorsätzlich und rechtswidrig Angeklagter im Loveparade-Prozess geworden“, obwohl die vormals zuständige Kammer in Duisburg „weder einen hinreichenden noch tatsächlichen Tatverdacht für mein Handeln“ festgestellt habe. Die Richter hätten sich nicht mit seinen Verteidigungsargumenten befasst. Die Anzeige hatte Dressler garniert mit einem Brecht-Zitat: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Tatsächlich hatte das Landgericht Duisburg im April 2016 die Anklage gegen zehn Beschuldigte im Loveparade-Verfahren zunächst nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Nach zahlreichen Beschwerden ließ das OLG Düsseldorf im April 2017 die Anklage doch zu und ordnete die Hauptverhandlung an. Sie begann im Dezember 2017. Anfang Februar 2019 wurde das Verfahren gegen sieben der zehn Angeklagten nach 101 Verhandlungstagen ohne Auflagen eingestellt.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Der Strafprozess gegen drei Mitarbeiter des Veranstalters dauert an.