Düsseldorf. . Im Loveparade-Prozess war er Angeklagter: Nun geht der ehemalige Duisburger Baudezernent gegen die Richter vor, die den Prozess möglich machten.
Das Strafverfahren zur Loveparade-Katastrophe gegen ihn und fünf weitere städtische Angestellte ist eingestellt worden, nun holt Jürgen Dressler zum Gegenschlag aus: Der ehemalige, pensionierte Duisburger Baudezernent hat einen Strafantrag gegen den 2. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gestellt. Sein Vorwurf: Rechtsbeugung. Die dort zuständigen Richter hatten den Strafprozess angeordnet und damit die 5. Kammer des Duisburger Landgerichts überstimmt: Die hatte eine Eröffnung abgelehnt.
„Ungeheuerliche Fehleinschätzungen der Anklage“
Dressler (71) beklagt im Antrag, der der WAZ vorliegt, „ungeheuerliche
Fehleinschätzungen der Anklage“ und zitiert Brecht: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Er sei „vorsätzlich und rechtswidrig Angeklagter im Loveparade-Prozess geworden“, obwohl die vormals zuständige Kammer in Duisburg „weder einen hinreichenden noch tatsächlichen Tatverdacht für mein Handeln“ festgestellt habe.
Unter anderem hält er den Richtern „rechtswidrige Behauptungen“ über seine Zuständigkeit für die Bauaufsicht vor. Zudem hätten sie sich von einer Petition mit 350.000 Unterschriften beeinflussen lassen und seien befangen gewesen. Die Entscheidung, den Prozess zu eröffnen, sei so „objektiv willkürlich“ gewesen.
Der Loveparade-Prozess wird derzeit gegen vier Angestellte des damaligen Veranstalters fortgeführt.