Duisburg/Düsseldorf. Wird der Loveparade-Prozess möglicherweise ohne Urteil eingestellt? Eine Entscheidung darüber könnte am 16. Januar beim “Rechtsgespräch“ fallen.

Im Loveparade-Verfahren wird sich Mitte Januar voraussichtlich entscheiden, ob der Prozess bis zu einem Urteil fortgesetzt oder vorher ohne Urteil eingestellt wird. Das Landgericht Duisburg hat dazu für den 16. Januar die beteiligten Juristen zu einem sogenannten Rechtsgespräch eingeladen.

Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger können dann zum bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme und dem vorläufigen Ergebnis Stellung nehmen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Gericht will zudem eine eigene Einschätzung abgeben. "Es soll auch eine Erörterung der Frage stattfinden, wie das Verfahren fortgeführt werden könnte", hieß es weiter.

Sorge über "vorschnelle Einstellung des Verfahrens"

Vor einigen Monaten hatten Nebenklage-Anwälte die Sorge vor einer vorschnellen Einstellung des Verfahrens geäußert, nachdem der Vorsitzende Richter Mario Plein das Rechtsgespräch noch ohne Termin angekündigt hatte. Plein hatte daraufhin versprochen: "Wir werden die Fragen, die dringend zu beantworten sind, hier beantworten. Wir werden sagen, was die Ursache für die Katastrophe war." Eine Einstellung hatte er nicht ausgeschlossen: "Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Einstellung das Richtige ist, dann ist kein Raum mehr für eine andere Entscheidung, also für eine Verurteilung oder einen Freispruch."

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Ein Gerichtssprecher ging am Dienstag davon aus, dass das Gespräch mehrere Stunden dauern wird. Daran teilnehmen können bis zu 75 Juristen: 32 Verteidiger, 37 Nebenklage-Anwälte, drei Staatsanwälte und die drei Juristen der Strafkammer. Grundlage des Rechtsgesprächs soll auch ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten zum Hergang der Tragödie sein.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg waren am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände im Gedränge 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. (dpa)