Duisburg. . Wegen Körperverletzung im Amt ist gegen einen Polizisten ein Strafbefehl erlassen worden. Auch mutmaßlicher Falschparker erhält „Quittung“.

Der Großeinsatz der Polizei um einen Falschparker auf der Reinerstraße in Bruckhausen im Juni des vergangenes Jahres hat ein strafrechtliches Nachspiel. Der Einsatz endete damals in einem Tumult und sorgte wegen der anschließenden Bewertung von Oberbürgermeister Sören Link bundesweit für Schlagzeilen. Wegen Körperverletzung im Amt ist jetzt gegen einen Polizisten ein Strafbefehl mit Freiheitsstrafe ergangen. Der damalige Falschparker erhielt eine Geldstrafe.

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Das Amtsgericht Ruhrort hat am Donnerstag auf Antrag der Duisburger Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen den suspendierten Polizisten erlassen, der bei dem Einsatz dabei war. Darin wird eine Freiheitsstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Mann wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Dreimal soll er mit seinem Fuß in Richtung des damals 49-jährigen Mehmet K. getreten und ihn verletzt haben. Der lag zu diesem Zeitpunkt am Boden, fixiert von weiteren Beamten.

Politischer Streit nach den Tumulten

Eine Kamera hatte den Vorfall im Hausflur aufgezeichnet, das Video hatte der Anwalt von Mehmet K. der Staatsanwaltschaft überlassen. „Man sieht sehr deutlich, dass ein Tritt meinen Mandanten am Kopf trifft“, hatte der Anwalt damals ­erklärt. Auch gegen den Autofahrer hat das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weil er sich heftig gegen seine Festnahme gewehrt hatte.

Der Polizeieinsatz am 25. Juni war dramatisch eskaliert. Anfangs ging es lediglich um einen geparkten Wagen auf der ruhigen Spielstraße. Der türkischstämmige Duisburger sollte den Wagen wegstellen. Er weigerte sich und lud das Auto weiter aus. Nach Wortgefechten und der Weigerung sich auszuweisen, wurde er festgenommen. Bis zu 250 Menschen versammelten sich bei dem Auflauf auf der Reinerstraße, die Polizei schickte Kräfte zur Verstärkung. Es gab Gerangel, die Polizei setzte auch Pfefferspray ein. Videos von den Tumulten im Netz wurden bundesweit mehrere 100.000 Mal angeklickt.

Zwei Wochen Zeit, Strafbefehle zu akzeptieren

Sowohl der Polizist wie auch der Autofahrer haben nun zwei Wochen Zeit, die Strafbefehle zu akzeptieren oder dagegen Einspruch einzulegen. Dann käme es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Bis dahin sind die Höhe der beantragten Freiheitsstrafe gegen den Polizisten und der Geldstrafe gegen den Autofahrer nicht öffentlich. In Strafbefehlsverfahren liegt die maximal zu verhängende Freiheitsstrafe bei einem Jahr. Das ist die Grenze, ab der Polizisten beamtenrechtliche Konsequenzen bis zum Verlust des Jobs drohen.

Oberbürgermeister Sören Link hatte den Menschenauflauf damals kritisiert und solche Aktionen gegen den Rechtsstaat grundsätzlich mit den Worten „asozial bleibt asozial“ kommentiert. Das empfanden türkischstämmige Gruppen als beleidigend und forderten eine Entschuldigung, die Link verweigerte.