Duisburg. . Gut zwei Kilometer Schallschutz sollen Anwohner zwischen Hauptbahnhof und Kaiserberg vor Schienenlärm schützen. Info-Abend am 24. September.
Die Bahn geht beim Ausbau des Rheinruhrexpresses (RRX) den nächsten Schritt: Der geplante Abschnitt 3.3 zwischen Stadtmitte/Hauptbahnhof und dem Abzweig Kaiserberg wird vom 29. Oktober bis 25. November öffentlich bei der Stadt Duisburg und im Internet ausgelegt.
Viele Duisburger, die nahe der Schiene wohnen, dürften vor allem die beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen interessieren. Denn an der Ein- und Ausfahrt in Richtung Mülheim sind vier zusätzliche Weichenverbindungen notwendig und damit Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Ein Gutachten zur zukünftigen Lärmentwicklung sieht im Baubereich gut 1,6 Kilometer Schallschutzwände vor mit einer Höhe von bis zu vier Metern. Fast 1,8 Kilometer Gleis will die Bahn zusätzlich besonders überwachen. Hierbei wird der akustische Zustand der Schienen jährlich gemessen und die Schienen, wenn notwendig, speziell geschliffen, um möglichst glatt zu bleiben. Darüber hinaus haben 52 Gebäude einen Anspruch auf passive Maßnahmen.
Drei Meter hohe Schallschutzwände
Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen kein gesetzlicher Anspruch auf Schallschutz besteht. Hier sollen öffentlich geförderte Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung greifen. So will die Bahn in Richtung Mülheim mit zwei weiteren Schallschutzwänden über eine Länge von 1,6 Kilometern und mit drei Metern Höhe an die vorgeschriebenen Wände anschließen.
In Richtung Düsseldorf ist bei Großenbaum östlich eine weitere Lärmschutzwand mit 371 Metern vorgesehen. Insgesamt schlagen die vom Bund geförderten Maßnahmen mit vier Millionen Euro zu Buche.
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Weitere passive Schutzmaßnahmen für betroffene Häuser sollen ebenfalls über Bundesmittel finanziert werden, dazu gehören Schallschutzfenster, schallgedämmte Wandlüfter und eine Verbesserung der Schalldämmung von Rollläden, Wänden und Decken.
Allerdings nur mit Einschränkungen: Nur wenn nach den aktiven Maßnahmen noch ein Schallwert von 57 Dezibel an der Außenfassade ankommt, können Maßnahmen gefördert werden.
Und damit der Eigentümer aus dem Topf der freiwilligen Lärmsanierungsmaßnahmen gefördert werden kann, muss das Haus vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 1.4. 1974 erbaut worden sein oder zumindest ein Bebauungsplan existiert haben. Der Eigentümer muss dann einen Eigenanteil von 25 Prozent tragen.
>>>VIELE DUISSERNER SIND BETROFFEN
Betroffen vom Weichenausbau in Richtung Mülheim sind Anwohner unter anderem im Bereich des Goerdeler Parks, der Saar-, Oranien- und entlang Blumenthal- und Duissernstraße.
Die Bahn will über die Maßnahmen am 24. September von 18 bis 20 Uhr in der Aula des Gertrud-Bäumer-Berufkollegs an der Klöcknerstraße 48 in Neudorf informieren.