Duisburg. . Die Trägerschaft für zwei Gymnasien in Duisburg sei ohne Unterstützung nicht möglich, sagt der Generalvikar. Verhandlungen um Fördermittel laufen
Das Bistum Essen möchte das Abtei-Gymnasium und das St. Hildegardis-Gymnasium in seiner Trägerschaft behalten, macht aber dafür einen finanziellen Beitrag der öffentlichen Hand zur Bedingung. Das erklärte Generalvikar Klaus Pfeffer gestern mit Blick auf die derzeitige Diskussion um die Zukunft der Schulen in Trägerschaft des Ruhrbistums. „Das Bistum will seine Bischöflichen Schulen erhalten und Unsicherheiten für Schüler, Eltern und Lehrer vermeiden“, betonte Pfeffer. Allerdings werde man „dieses Ziel mittelfristig ohne Unterstützung nicht erreichen.“
Die Vorstellungen zu Art und Umfang eines finanziellen Beitrags zum Betrieb der beiden Duisburger Gymnasien bezifferte der Generalvikar nicht. „Darum suchen wir derzeit das Gespräch mit den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung“, so der Generalvikar: „Ich bin zuversichtlich, dass wir gute und nachhaltige Lösungen finden und die Anmeldezahlen an unseren Schulen konstant bleiben werden.“
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Bistum überprüft seine Aufgaben
Das Bistum überprüfe derzeit, welche Aufgaben es in Zukunft noch erfüllen kann, begründet Klaus Pfeffer. Die wegen des demografischen Wandels und der abnehmenden Kirchenbindung sinkende Zahl an Kirchenmitgliedern werde in wenigen Jahren zu deutlich geringeren Kirchensteuereinnahmen führen. Weil gleichzeitig die Kosten stiegen, müssten jetzt Schritte eingeleitet werden, um nicht in eine „gravierende wirtschaftliche Schieflage“ zu geraten.
Zur Disposition stehen deshalb neben den beiden Duisburger Gymnasien fünf weitere Schulen in bischöflicher Trägerschaft. Ihrer Bedeutung sei sich das Bistum ebenso bewusst wie seiner Verantwortung für die Familien, die den Einrichtungen hohe Wertschätzung und ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Deshalb bleibe es Ziel des Bistums, in der Trägerschaft von Kitas und Schulen zu verbleiben, betont der Generalvikar: „Allerdings in einem Rahmen, der es ermöglicht, die gute Qualität der jeweiligen Einrichtungen zu sichern, und der wirtschaftlich leistbar ist.“
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Bistums Essen habe in seinen Beratungen den Handlungsbedarf bestätigt und die Empfehlung ausgesprochen, mit ersten Sondierungsgesprächen zu beginnen. Klaus Pfeffer: „Solche Gespräche brauchen in einem ersten Schritt einen geschützten Raum, weil es darum geht, verschiedene Möglichkeiten auszuloten und frei zu denken, ohne unter Entscheidungsdruck zu stehen.“
Ihm sei daran gelegen, dass „die beiden Schulen mit Blick auf die Vielfalt des schulischen Angebots in bischöflicher Trägerschaft verbleiben“, sagt Thomas Krützberg. Um das zu erreichen gebe es bereits konkrete Verhandlungen um eine Erweiterung der Fördermittel für die Schulen privater Träger, teilte der Schuldezernent der Stadt mit. Krützberg verweist auf das Investitionspaket des Bundes für die Schulen (KIDU Schule), aus dem bereits 2,4 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Die Förderanträge für beide Schulen habe das Bistum zuvor fristgerecht gestellt.
Ersatzschulen weitgehend öffentlich finanziert
Schon heute werden die sogenannten Ersatzschulen, dazu zählen auch die Schulen in bischöflicher Trägerschaft, zum weit überwiegenden Teil öffentlich finanziert. Aufwendungen der einzelnen Ersatzschule werden in der Regel bis zur Höhe der Ausgaben einer vergleichbaren öffentlichen Schule bezuschusst. Eigenleistungen muss der Träger bei den Investitionen in die Schulgebäude in Höhe von rund fünf Prozent erbringen. Hier drückt auch das Bistum der Schuh. Das Ersatzschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, bei „vorübergehender finanzieller Notlage“ den Eigenanteil auf zwei Prozent zu senken.