duisburg. Zwei Anwohnerklagen stoppen seit Jahren den Bau der neuen Hauptfeuerwache und den eines Autohauses. Über das Autohaus will das OVG bald befinden
Frühestens in drei Jahren, so lautete im September 2015 die Antwort einer Sprecherin der Stadt Duisburg auf die Frage, wann denn wohl die am Standort Mercatorstraße in der Stadtmitte geplante neue Hauptwache der städtischen Feuerwehr in Betrieb gehen könnte. Ein diskreter Blick auf die wieder grün überwucherte Fläche zwischen der Autobahnauffahrt der A59 nach Düsseldorf und der Düsseldorfer Straße macht deutlich: Die Prognose der Stadt war noch deutlich zu optimistisch.
Denn auch heute, nach drei Jahren, gibt es von der geplanten Hauptfeuerwache noch keinen öffentlich gemachten Planungsentwurf, keine Kostenbeschreibung, keinen Bauantrag. Das hat vor allem zwei Gründe:
Das zentrale Hindernis für die Stadt Duisburg zu bauen
Das zentrale Hindernis für die Stadt Duisburg, an der Mercatorstraße nach den Erfordernissen eines neuen Brandschutzbedarfsplanes die neue Hauptwache zu errichten, die seit 1995 in Duissern an der Wintgensstraße angesiedelt ist, liegt derzeit in Form von zwei Anwohnerklagen, und diese mehr oder minder unberührt auf dem Tisch des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster.
Die eine ist schon drei Jahre alt, die andere erst zarte zwei Jahre. Kläger ist beides Mal die gleiche Person, ein Anlieger von der unmittelbar benachbarten Curtiusstraße.
Um seine Klagen zu verstehen, müssen wir daran erinnern, dass auf dem Gelände nicht nur eine Feuerwache, sondern direkt nebenan ein auch Autohaus errichtet werden soll; das Grundstück hat die Stadt (wie schon mehrfach berichtet) bereist an einen interessierten BMW-Händler aus Oberhausen verkauft.
In einer ersten Klage aus dem Jahr 2015 will jener Anlieger von der benachbarten Curtiusstraße im Klageverfahren überprüfen lassen, ob die Stadt Duisburg mit einem Bebauungsplan ein ausgewiesenes Wohngebiet einfach per Planung in ein Mischgebiet umwandeln darf; eine Feuerwache und ein Autohaus, so die Klage des Anliegers, seien nun einmal keine Wohnungen, sondern Gewerbe.
Seine Sorge und die seiner Nachbarn: Der Betrieb der Feuerwehr und der des Autohauses würde ihnen das Leben in ihren Häusern schwer beeinträchtigen. „Normenkontrollklage“ heißt im Amtsdeutsch dieser Vorgang, von der eine Sprecherin des OVG auf Anfrage der Redaktion erklärte, dass „derzeit nicht absehbar“ sei, wann diese vom zuständigen Senat mit einem Verhandlungstermin versehen würde. Ohne Bebauungsplan aber kann die Stadt nicht handeln.
Die zweite Klage des Anrainers richtete sich gegen eine erteilte Baugenehmigung der Stadt an den Autohändler. Diese Klage wurde bereits vor zwei Jahren, im Juli 2016, vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als unbegründet zurück gewiesen. Seitdem liegt aber auch diese Klage beim OVG Münster, dort in Form eines Antrages auf Zulassung der Berufung. Somit kann bis heute auch der Autohändler nicht bauen. Über diesen Antrag, so erklärte aber die Sprecherin des OVG werde noch in diesem Jahr beraten und beschieden. Es kommt also Bewegung ins Spiel.
Das zweite große Hindernis für die Errichtung der Feuerwache Mitte (und Rheinhausen) sind zwischenzeitlich geänderte gesetzliche Standards im Arbeitsschutz, in der Arbeitshygiene und in der Sicherheit für Feuerwehrleute.
Und die Baukosten schießen in die Höhe
Die Konsequenz: Die neuen Standards machen nach Worten eines Sprechers der Stadt einen deutlich höherer Raumbedarf nötig. Die geplante Hauptfeuerwache wie auch eine parallel geplante neue Feuerwache in Rheinhausen müssen nun deutlich massiver, größer, mit größerem Raumbedarf errichtet werden. Und die Baukosten schießen in die Höhe.
Von einem belastbaren Zeit- und Kostenplan, so berichtet ein Sprecher der Stadt Duisburg auf Anfrage der Redaktion, gebe es derzeit noch nichts zu berichten. Man befinde sich für beide Wachen-Standorte „in der Planungsphase“.
Und dann wären da ja noch die beiden Klagen in Münster, sagte der Stadtsprecher. Zumindest die eine Klage wird wohl bald bescheiden. Möglicherweise kann aus diesem Beschluss des OVG dann auch die Richtung für die nachfolgende Normenkontrollklage abgelesen werden.