Duisburg. Mit Kopfschüssen war die Inhaberin des Café Vivo in Duisburg im Mai 2017 getötet worden. Der mutmaßliche Täter ist nun wegen Mordes angeklagt.

Der Mann, der am 3. Mai 2017 die Inhaberin des „Café Vivo“ am Innenhafen erschossen haben soll, wird wegen Mordes angeklagt. Das bestätigte Thomas Sevenheck, Richter und Pressesprecher am Landgericht Duisburg, am Donnerstag auf Anfrage. Der 30-Jährige Täter, der bereits seit einigen Monaten in Duisburg in Untersuchungshaft sitzt, soll bei der Tat besonders heimtückisch gehandelt und seinem Opfer zweimal in den Kopf geschossen haben. Der Prozess vor dem Schwurgericht könnte noch in diesem Jahr beginnen.

Zwischenverfahren läuft

Seit Anfang August läuft das so genannte Zwischenverfahren. In diesem muss die 5. Kammer des Landgerichts nun entscheiden, ob die Anklage zum Hauptverfahren zugelassen wird. Der Angeklagte kann sich in dieser Phase über seinen Anwalt zu den Inhalten der bereits zugestellten Anklageschrift äußern. In dieser ist zu lesen, dass der 30-Jährige bei der Tat eine Pistole der Marke „Heckler und Koch USP Luger 9 Millimeter“ benutzt haben soll. Damit hat er laut Anklage am Morgen des 3. Mai 2017 zwei Schüsse abgegeben. Der erste traf die Café-Inhaberin Birgül D. (46) an der Wange und drang von dort in den Oberkörper ein. Der zweite, aus kurzer Distanz abgegebene Schuss traf durch beide Hände hindurch erneut den Kopf und war der tödliche. Dieses Vorgehen erinnerte an eine brutale Hinrichtung.

Ein Streifenwagen vor dem damaligen Café Vivo am Tag der Tat.
Ein Streifenwagen vor dem damaligen Café Vivo am Tag der Tat. © Stephan Eickershoff

Die Staatsanwaltschaft Duisburg sah laut Staatsanwalt Alexander Bayer das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Was der Prozess nun noch zum Vorschein bringen muss, ist das Tatmotiv. In den bisherigen Vernehmungen machte der Angeklagte dazu keine Angaben.

Mutmaßlicher Täter schweigt zu seinem Motiv

Im Juli 2018 hatte die Polizei Duisburg erklärt, dass der Mann viele Jahre als Globetrotter unterwegs gewesen war und auch lange im Ausland gelebt hatte – etwa in mehreren Ländern Südamerikas sowie in Portugal und Spanien. Das Bundeskriminalamt hatte Kontakt mit den Behörden in besagten Ländern aufgenommen, um zu prüfen, ob dem Mann dort weitere Taten nachgewiesen werden können, bei denen der er gewalttätig gegen Frauen vorgegangen war. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein, weil dies nach Informationen dieser Zeitung kein Teil der Anklageschrift ist.

Die Inhaberin des Café Vivo wurde am 3. Mai 2017 durch zwei Kopfschüsse aus nächster Nähe getötet. Polizeibeamte sichern am Tatort Spuren.
Die Inhaberin des Café Vivo wurde am 3. Mai 2017 durch zwei Kopfschüsse aus nächster Nähe getötet. Polizeibeamte sichern am Tatort Spuren. © Stephan Eickershoff

Nach der Tat im „Café Vivo“ hatten die Ermittler monatelang im Trüben gefischt: Die Auswertung des Bildmaterials von Überwachungskameras in der Umgebung brachte ebenso wenig Erfolg wie die Suche nach der Tatwaffe von Tauchern im Innenhafenbecken. Auch der Abgleich der am Tatort aufgefundenen DNA-Spuren mit den Daten bekannter Straftäter ergab keinen „Treffer“.

Aufgeflogen ist der mutmaßliche Täter dann in Berlin. Dort hatte er zunächst im November 2017 eine Seniorin (64) mit einer Eisenstange angegriffen, später einen Ladendetektiv mit einem Messer verletzt. Nach letzterer Tat konnte er festgenommen werden. Seine DNA war mit den Spuren aus dem „Café Vivo“ identisch.

Wilde Gerüchte um Schutzgelder und Verfassungschutz

Zunächst hatte es Gerüchte gegeben, dass dies ein Auftragsmord wegen nicht gezahlter Schutzgelder gewesen sein soll. Türkische Medien mutmaßten später, dass die Ermordete Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes gewesen sein soll und ihr Café als Treffpunkt für Mitarbeiter türkischer Geheimdienste diente.

„Alles frei erfunden“, kommentierte Staatsanwalt Alexander Bayer bereits im Oktober 2017 diese Gerüchte.