Duisburg. . Für die Auszeichnung der Werkstatt für Behinderte als innovatives Unternehmen musste Geld bezahlt werden – und zwar knapp 10.000 Euro.
Auf diverse Auszeichnungen der von ihr geführten Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat die fristlos gekündigte Roselyne Rogg im Zusammenhang mit der Kritik an ihren jährlichen Bezügen von 376.000 Euro verwiesen. So auf die Ehrung der Werkstatt als eines der 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen 2017 und 2018. Interessant ist ein Blick in die Regeln der Top-100-Auszeichnung, die von der Firma Compamedia in Überlingen am Bodensee durchgeführt wird.
„Das Siegel attestiert Mittelständlern seit über 25 Jahren nachweislich, dass sie über ein hervorragendes Innovationsmanagement verfügen. Diesen Effekt verstärkt das Top-100-Team noch mit gezielten PR- und Marketingmaßnahmen“, wirbt Compamedia. So gibt’s unter anderem ein Unternehmensporträt in einem Buch und Hilfen beim Erstellen einer Pressemitteilung, damit die Auszeichnung auch in die Medien gelangt. „Der Innovationswettbewerb Top 100 beruht auf einem unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Verfahren und wird nicht von Unternehmen mit Drittinteressen oder von Sponsoren getragen“, so Compamedia. Welche Unternehmen das Top-100-Siegel tragen dürfen, entscheide allein Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien.
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Schlüssel und Dienstwagen noch nicht abgegeben
Allerdings hat der Preis seinen Preis: „Im Erfolgsfall, also im Falle einer tatsächlichen Auszeichnung, wird eine Gebühr erhoben. Sie deckt die Kosten des Verfahrens und das Leistungspaket des Top-100-Teams rund um die Vermarktung Ihrer Auszeichnung ab.“ Diese Gebühr richtet sich nach der Mitarbeiterzahl des Unternehmens: Bis 50 Mitarbeiter werden 8900 Euro fällig, bis 200 Mitarbeiter sind’s 9400 Euro und bei über 200 Mitarbeitern 9900 Euro. Dazu werden Leistungen wie etwa exklusive Reisen angeboten, die auch ihren Preis haben. In einer Top-100-Broschüre soll ein Bild von Rogg beim Wandern mit Bergsteiger Reinhold Messner zu sehen sein.
Schlüssel, Dienstwagen, Passwörter, Handy und ähnliches hat Rogg, gegen die ein Hausverbot verhängt wurde, nach WAZ-Informationen trotz Aufforderung bis gestern übrigens noch nicht abgegeben.
Der Umzug des „Kleinen Prinzen“ von der Schwanenstraße zum Kuhlenwall verzögert sich indes. Statt Anfang September soll die beliebte Gastronomie der Behinderten-Werkstatt wegen baulicher Verzögerungen Ende Oktober/Anfang November an neuer Stelle eröffnen. Der Betrieb an der Schwanenstraße endet am 15. September. Einen Zusammenhang zwischen Bauverzögerung und Rogg-Entlassung gebe es nicht, heißt es bei der Stadt.
Anmerkung der Redaktion: Wir werden auch in den kommenden Tagen über die aktuellen Entwicklungen rund um die Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung berichten. Besuchen Sie uns wieder, um alles Wichtige zum Thema zu erfahren.