Duisburg. . Roselyne Rogg hat vom Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung die fristlose Kündigung erhalten. Grund sind ihre hohen Bezüge.
Der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat am Mittwoch der Geschäftsführerin Roselyne Rogg fristlos gekündigt und ihr ein Hausverbot erteilt. Begründet wurde die Kündigung vom Aufsichtsratsvorsitzenden und Sozialdezernenten Thomas Krützberg mit einem „nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis“.
Hintergrund der Kündigung ist das nach Einschätzung des Aufsichtsrates „deutlich überdimensionierte“ und „inakzeptable“ Gehalt von rund 376 000 Euro jährlich, das Rogg in den vergangenen Jahren bezogen hatte. Gleichwohl bestätigte Krützberg ihr eine „fachlich gute Arbeit“. Sie habe die Werkstatt „gut aufgestellt“.
Verstoß gegen die Statuten
Dass das Vertrauensverhältnis zu Rogg „irreparabel gestört“ sei, ergibt sich für Krützberg auch aus „mittlerweile zusammengetragenen Dokumenten“, die den Schluss erlaubten, dass dem Aufsichtsrat im Jahr 2013 „ganz bewusst“ eine Vertragsverlängerung für die Geschäftsführerin vorgelegt worden sei, nicht aber die „zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung“.
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Die hat offenbar nur der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und Sozialdezernent Reinhold Spaniel unterzeichnet. Krützberg: „Sachliche Gründe für die Trennung dieser beiden eng miteinander verknüpften Vorgänge sind nicht ersichtlich, so dass der Aufsichtsrat von einem ganz bewussten Verstoß gegen die Statuten der ,wfbm’ ausgehen muss.“
Es seien nun weitergehende Nachforschungen erforderlich, mit denen der Aufsichtsrat eine Kanzlei beauftragen will. Dabei soll es auch um schuld-, zivil- und strafrechtliche Aspekte gehen. Auf Wunsch von Oberbürgermeister Sören Link wird der Aufsichtsrat außerdem den städtischen Rechnungsprüfungsausschuss in die Aufklärung des Sachverhaltes einbeziehen. Und: „Der Aufsichtsrat leitet umgehend die Prüfung von Schadensersatzpflichten ein.“
Über Gehalt nie gesprochen
Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Werkstatt-Aufsichtsrates, Dagmar Frochte von der Lebenshilfe Duisburg und Manfred Lücke vom Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Duisburg, bescheinigten Rogg ebenfalls eine gute Arbeit in den letzten Jahren.
Eine Erhöhung der Rogg-Bezüge sei zuletzt 2011 im Aufsichtsgremium behandelt worden, die nachfolgenden aber nicht mehr. Lücke: „Über Gehalt ist in all den Jahren nicht gesprochen worden.“ Auch habe es nur Informationen zur Gesamthöhe von Bezügen gegeben, nicht aber zum Rogg-Gehalt.
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„Die muss das Geld zurückzahlen, das sie zu viel bekommen hat“, fordert CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler. Sollte der Aufsichtsrat nicht mit der Festlegung des Gehaltes für Roselyne Rogg befasst gewesen sein, bekomme die Werkstatt-Chefin ihre Bezüge ohne Rechtsgrund, sagt der erfahrene Rechtsanwalt, der zudem überzeugt ist: „Frau Rogg wusste, dass ihr das Geld nicht zusteht.“
Anmerkung der Redaktion: Wir werden auch in den kommenden Tagen über die aktuellen Entwicklungen rund um die Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung berichten. Besuchen Sie uns wieder, um alles Wichtige zum Thema zu erfahren.
>>>> Es ist noch viel zu tun – Ein Kommentar von Willi Mohrs
Der Aufsichtsrat hat die Reißleine gezogen und Werkstatt-Chefin Roselyne Rogg vor die Tür gesetzt. Das ist konsequent in zweierlei Richtung. Was die Vergangenheit angeht, kann Rogg trotz ihrer unbestrittenen Verdienste nicht länger ein öffentliches Unternehmen führen, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass es bei der Festlegung ihrer Bezüge nicht korrekt abgelaufen ist. Was die Zukunft angeht, ist ein klarer Schlussstrich für die Werkstatt für Menschen mit Behinderung besser, als noch knapp ein Jahr von einer Chefin geführt zu werden, die so massiv in der Kritik steht.
Also alles gut mit der Entscheidung des Aufsichtsrates? Nein, noch lange nicht. Es muss jetzt genauestens geklärt werden, wie die Bezüge der Werkstatt-Chefin zustande gekommen sind und wer dabei möglicherweise gravierende Fehler gemacht hat. Es muss auch geklärt werden, warum alle Kontrollmöglichkeiten offenbar versagt haben, als es um die Festlegung des Gehaltes ging. Es muss drittens geklärt werden, wie solche Fehlentwicklungen künftig in allen Unternehmen mit städtischer Beteiligungen verhindert werden können. Und es ist zügig zu klären, ob die Stadt Schadensersatz bekommen kann. Und von wem!