Duisburg. Die Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Roselyne Rogg, ist fristlos entlassen worden. Sie bezog 376.000 Euro jährlich.

Roselyne Rogg, bis heute die Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm) in Duisburg, ist mit sofortiger Wirkung entlassen worden. Das hat die Stadt Duisburg am Mittwochabend bekanntgegeben.

Die 54-Jährige war in den vergangenen Tagen in die Kritik geraten, weil sie über Jahre Gehälter bezog, die deutlich über den branchenüblichen Bezügen lagen. Rogg selbst hatte noch am Dienstag öffentlich erklärt, dass sie ihren Verdienst für angemessen hält. Der Aufsichtsrat der wfbm habe von Roggs massiven Gehaltserhöhungen nichts gewusst.

Aufsichtsrat sieht "keine andere Möglichkeit"

"Mit einstimmigem Beschluss", heißt es in der Pressemitteilung, "hat der Aufsichtsrat (...) das Arbeitsverhältnis mit Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung beendet: Nicht nur die öffentlich gewordenen Erkenntnisse über die massiven Gehaltserhöhungen, sondern "auch die gestrige Pressekonferenz ließen dem Aufsichtsrat, der vor allem im Wohle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und ihrer Mitarbeiter handelt, keine andere Entscheidungsmöglichkeit", heißt es dort weiter.

Auch interessant

Wirtschaftsprüfer hatten ein Gutachten vorgelegt, dass Roggs jährliches Salär von 376.000 Euro als "inakzeptabel" bezeichnete. Normal seien in dieser Position 150.000 bis 180.000 Euro. (maik)

Anmerkung der Redaktion: Wir werden auch in den kommenden Tagen über die aktuellen Entwicklungen rund um die Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung berichten. Besuchen Sie uns wieder, um alles Wichtige zum Thema zu erfahren.

DIE PRESSEMITTEILUNG DER STADT DUISBURG IM WORTLAUT:

"Mit einstimmigem Beschluss hat der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm) in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung das Arbeitsverhältnis mit Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung ist der Geschäftsführerin heute mitgeteilt worden.

Obwohl Roselyne Rogg in den vergangenen Jahren fachlich gute Arbeit geleistet und die wfbm gut aufgestellt hat, sah sich der Aufsichtsrat zu diesem Schritt gezwungen. Nicht nur die zwischenzeitlich öffentlich gewordenen Erkenntnisse hinsichtlich der massiven Gehaltserhöhungen, sondern auch die gestrige Pressekonferenz ließen dem Aufsichtsrat, der vor allem im Wohle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und ihrer Mitarbeiter handelt, keine andere Entscheidungsmöglichkeit.

Die Wirtschaftsprüfer Vinken, Görtz, Lange und Partner kamen zuvor in ihrem Gutachten vom 28. Juni 2018 zu dem Ergebnis, dass ein angemessenes Geschäftsführungsgehalt für die wfbm maximal zwischen 150 000 Euro und 180 000 Euro liegen könne. Das aktuelle Gehalt Roselyne Roggs, welches ohne Kenntnis des Aufsichtsrats ausgezahlt wurde, beträgt jedoch 376 000 Euro und ist damit inakzeptabel.

Dass das Vertrauensverhältnis zu Roselyne Rogg irreparabel gestört ist, ergibt sich zudem aus mittlerweile zusammengetragenen Dokumenten, die den Schluss zulassen, dass dem Aufsichtsrat ganz bewusst die am 10. Juli 2013 ausgesprochene Vertragsverlängerung, nicht jedoch die zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung vorgelegt wurde. Sachliche Gründe für die Trennung dieser beiden eng miteinander verknüpften Vorgänge sind nicht ersichtlich, sodass der Aufsichtsrat von einem ganz bewussten Verstoß gegen die Statuten der wfbm ausgehen muss.

Roselyne Rogg hat mit der von ihr am gestrigen Dienstag eigenmächtig initiierten Pressekonferenz und der in diesem Zusammenhang versendeten Pressemitteilung ihre persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gestellt und somit nicht nur den Aufsichtsrat und seinen Vorsitzenden, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern nachhaltig gestört.

Um die wfbm trotz der jüngsten Entwicklungen zukunftsfähig aufzustellen, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung beschlossen, zunächst mit den zwei Prokuristen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung die kommenden Herausforderungen anzugehen. Eine Stellenausschreibung für die Geschäftsführerposition wird zeitnah veröffentlicht.

Auf Wunsch von Oberbürgermeister Sören Link wird der Aufsichtsrat außerdem den Rechnungsprüfungsausschuss in die Aufklärung des Sachverhalts einbeziehen. Der Aufsichtsrat leitet umgehend die Prüfung von Schadensersatzpflichten ein."