Duisburg. . Wegen zu hoher Bezüge der Chefin sieht CDU-Fraktionschef Enzweiler die Gemeinnützigkeit der Duisburger Werkstatt für Behinderte in Gefahr.

Das angebliche Gehalt für Roselyne Rogg, Chefin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm), wirft Fragen auf: Man sei „bestürzt über die unangemessenen Bezüge“ der Werkstatt-Chefin der, erklärt etwa Rainer Enzweiler, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Im schlimmsten Fall drohe die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens, an dem die Stadt mit 50 Prozent und mit jeweils 25 Prozent die Lebenshilfe Duisburg sowie der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Duisburg beteiligt sind. Das wiederum könne teure Konsequenzen haben.

CDU-Fraktionsvorsitzender Rainer Enzweiler hält die Bezüge der Chefin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung für unangemessen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Rainer Enzweiler hält die Bezüge der Chefin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung für unangemessen. © Jörg Schimmel

"Exorbitante Gehaltssteigerungen" – Geld fehle für Behindertenarbeit

„Haben der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Werkstatt über Jahre stark überhöhte Gehälter ihrer Geschäftsführerin durchgewinkt?“, fragt Enzweiler. 340.000 oder gar 380.000 Euro soll Werkstatt-Chefin Roselyne Rogg pro Jahr bekommen haben. Angemessen seien 120.000 bis 180.000 Euro.

„Ich bin irritiert, dass sowohl der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafterversammlung einer gemeinnützigen, karitativ tätigen Gesellschaft ihrer Geschäftsführerin mehrfach exorbitante Gehaltssteigerungen bewilligt haben“, empört sich Enzweiler: „Sollte das vom amtierenden Aufsichtsrat angeforderte Gutachten die Zahlen bestätigen, wurde hier mehrfach das Gebot der Angemessenheit missachtet. Aber Gemeinnützigkeit verpflichtet genau dazu. Ganz abgesehen davon, dass der Werkstatt das zu viel gezahlte Geld bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben zum Wohle der Behinderten jetzt fehlt.“

Deutliche Kritik von Enzweiler

Enzweiler kritisiert deutlich: „Die Nicht-Veröffentlichung des unangemessen hohen Gehaltes der Geschäftsführung der Werkstatt für Menschen mit Behinderung mag zwar legal gewesen sein, ist aber nicht legitim.“ Wenn das Gehalt – wie bei allen städtischen Gesellschaften üblich – veröffentlicht worden wäre, hätte eine unangemessene Höhe der Bezüge mit großer Wahrscheinlichkeit schon früher zu Kritik geführt.

„Die beiden in der Behindertenarbeit tätigen Vereine, die Gesellschafter der wfbm sind, werden zu Recht für ihre Arbeit mit Menschen mit Handycap öffentlich subventioniert“, betont Enzweiler und fordert: „Im Gegenzug hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, dass in transparenter Weise öffentlich gemacht wird, wie dieses Geld ausgegeben wird. Hiergegen ist verstoßen worden.