Duisburg. . 82 Prozent aller Leistungskürzungen gehen in Duisburg auf Termin-Versäumnisse zurück. Jobcenter hält die vielen Verfehlungen für unerklärlich.
Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter Duisburg weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt als in den Vorjahren. Das geht aus den aktuellen Zahlen für 2017 hervor.
Insgesamt 17.763 mal musste das Amt Leistungen kürzen. Im Jahr 2016 waren es 17.895 Sanktionen, 2015 insgesamt 17.970. „Die Zahlen sind leicht rückläufig. Generell ist das aber keine große Überraschung, da es eigentlich nie zu gravierenden Unterschieden in diesem Bereich kommt“, kommentiert Jobcenter-Sprecherin Katrin Hugenberg die Zahlen. Im Vergleich zu anderen Städten im Ruhrgebiet bleibt Duisburg aber Spitzenreiter. Essen kommt zum Beispiel auf 12.149, Dortmund auf 16.078 Sanktionen.
In Duisburg empfangen nach aktuellen Zahlen 53.684 Menschen Hartz IV. Auch hier ist ein leichter Rückgang zu erkennen, wie Hugenberg weiß: „In 2017 waren es noch mehr als 54.000 Personen. Das ist eine schöne Tendenz.“
82 Prozent aller Kürzungen sind durch Meldeversäumnisse begründet. Für Katrin Hugenberg ist es in vielen Fällen unerklärlich, weshalb Hartz-IV-Empfänger ihre Termine nicht einhalten können: „Die Menschen werden mündlich im Gespräch und auch schriftlich über die Termine informiert. Es gibt sogar einen SMS-Service, mit dem wir einen Tag vorher an die Einladung erinnern.“ Die Begründung, man hätte die Einladung nicht bekommen, sei deshalb mehr als fragwürdig, meint die Sprecherin.
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Allerdings sollen diese Werte nicht alle Empfänger „in ein schlechtes Licht rücken“, erklärt Hugenberg. Schließlich seien über 95 Prozent der Jobcenter-Kunden pflichtbewusst und halten Termine ein. Damit liegt Duisburg im NRW-Trend. Im Bundesland lag die Sanktionsquote 2017 bei insgesamt 2,7 Prozent.
Regelsatz stieg um sieben Euro
Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch, dass einige Langzeitarbeitslose mehrfach im Jahr wegen Fehlverhaltens Teile des Arbeitslosengeld II gestrichen bekommen. Hugenberg betont, dass es den Mitarbeitern aber darum gehe, Personen vor diesen Versäumnissen zu schützen: „Es ist nicht willkürlich, was wir hier machen. Die Mitarbeiter machen auch nur ihren Job und bekommen dennoch oft haltlose Beschimpfungen an den Kopf geworfen.“
Aktuell liegt der Regelsatz für Arbeitslosengeld II bei 416 Euro. Er stieg im Vergleich zum vergangenen Jahr um sieben Euro an. Zehn Prozent des Regelsatzes werden gekürzt, wenn Termine nicht eingehalten werden. 30 Prozent sind es schon bei erstmaliger Verletzung sonstiger Pflichten wie beispielsweise das Fernbleiben von Lehrgängen. Es gibt auch Fälle, in denen der volle Regelsatz in einem Monat abgezogen wird: „Dann sprechen wir von sogenannten Pflichtverletzungen, wenn Maßnahmen nicht eingehalten werden. Das wäre unter anderem das Abbrechen einer Arbeitsstelle.“ Das Jobcenter trägt weiterhin die Kosten für die Unterkunft. Diese seien von den Versäumnissen ausgeschlossen.