Duisburg/Oberhausen/Mülheim. . Das Sozialgericht Duisburg verzeichnet in seiner Jahresbilanz für 2017 einen Rückgang der Verfahren – die aber immer komplizierter werden.
Nach dem Verfahrenshöchststand im Jahr 2016, gehen die Fälle für 2017 am Sozialgericht Duisburg leicht zurück. Gezählt wurden 12 938 Verfahren – drei Prozent weniger als im Vorjahr. Stärker gesunken ist die Zahl der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, also Eilverfahren: von 1632 auf 1511 und damit um mehr als sieben Prozent. Das geht aus der Jahresbilanz für 2017 hervor.
Den Löwenanteil machen, wie in den Jahren zuvor auch, die Hartz IV-Verfahren aus. 5433 an der Zahl gab es hier in 2017. Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgerichtes geht nicht davon aus, dass der prozentuale Anteil (42 Prozent) dieser Verfahren in den kommenden Jahren sinkt, sondern „im Gegenteil.“ Und das, obwohl auch die Hartz IV-Fälle insgesamt um vier Prozent zurückgegangen sind.
Mehr erledigte Fälle
„Ich denke, dass Bescheide vom Sozialversicherungsträger immer kritischer vom Empfänger beäugt werden. Und oft auch mit Erfolg“, meint Ulrich Scheer einen Erklärungsansatz gefunden zu haben. Und obwohl die Fälle im SGB II-Bereich immer komplizierter werden, weil „das Sozialrecht ein Recht ist, bei dem sich ständig etwas ändert“, ist die Zahl der erledigten Fälle im Vergleich zu 2016 gestiegen – von 12 698 auf 13 001. „Den Mitarbeitern gebührt hier viel Respekt, weil sie mit viel Energie dabei sind“, sagt Scheer.
Dabei ging es am häufigsten um die Aufhebung und die Erstattung von Arbeitslosengeld. Auffällig im vergangenen Jahr war, dass vermehrt Streitigkeiten um die sogenannten Sperrzeiten gerichtlich geklärt werden mussten. Mit diesen sanktioniert die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise das Ablehnen einer angebotenen Beschäftigung oder unzureichende Bemühungen, einen neuen Job zu finden.
Begriff der Angemessenheit
Auch 2017 waren insbesondere Auseinandersetzungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ein Schwerpunkt bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Hier sei nach wie vor strittig, welche Kosten als angemessen zu bewerten sind und welche nicht. Darunter fielen auch die vermehrt auftretenden Verfahren von EU-Ausländern, in denen es um die Frage ging, welche Leistungen ihnen zustehen.
Die 48 Richterinnen und Richter in Duisburg bearbeiteten im Jahr 2017 je rund 388 Fälle – 2016 waren es noch über 400. Das liege an der leicht verbesserten Personalsituation. Jedoch könne man sich darauf nicht ausruhen, denn wegen gesunkener Absolventenzahlen sei es schwieriger geworden, auf Abgänge im richterlichen Bereich zu reagieren. Abgesehen davon brauche man eher zusätzliches Personal, denn die Rechtsprechung gewinnt immer mehr an Bedeutung, meint Scheer.
Die Sanierung des Gebäudes verzögert sich weiter
Das Sozialgericht in Duisburg ist für die Städte Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen sowie die Kreise Kleve und Wesel und damit für etwa 2,3 Millionen Einwohner zuständig.
Der technische und bauliche Zustand des Gerichtsgebäudes an der Mülheimer Straße ist nach wie vor nicht gut. Barrierefreiheit oder Zugang zum Internet in den Gerichtssälen – das alles ist weiterhin noch Zukunftsmusik. Die Verhandlungen für einen neuen Mietvertrag stocken immer wieder. Streitig ist vor allem wer – das Land als Mieter oder der Bau- und Liegenschaftsbetrieb als Vermieter – die Kosten der notwendigen Sanierungsprojekte trägt.
Vorausgesetzt, alle zuständigen Gremien stimmen zu, nutzt das Duisburger Sozialgericht ab April einen zentralen Server in Münster, in dem Gerichtsdokumente gespeichert werden – und überall abrufbar sein sollen. Damit geht das Gericht weiter in Richtung elektronischer Rechtsverkehr, denn auch eine neue Fachanwendung wird installiert. Bis 2022 sollen 95 Prozentalle bislang in Papierform eingegangenen Fälle dem Gericht elektronisch übermittelt werden.