Duisburg. Der städtische Müllentsorger verschickt die korrigierten Gebührenbescheide für die beiden vergangenen Jahre. Infobrief erklärt das Verfahren.
Die Wirtschaftsbetriebe WBD verschicken ab Montag die korrigierten Abfallgebührenbescheide für 2015 und 2016. Nachdem der städtische Müllentsorger einen langjährigen Rechtsstreit um die Müllverbrennungskosten und damit um zu hohe Müllgebühren verloren hatte, müssen die WBD insgesamt 43 Millionen Euro für 2012 bis 2017 zurückerstatten.
Für die Gebührenbescheide 2012 bis 2014 erfolgte bereits die Rückerstattung, nun sind die beiden vergangenen Jahre an der Reihe, nachdem die Preisprüfung der Bezirksregierung die neu berechneten Verbrennungsentgelte 2015 und 2016 abgesegnet hat.
Bürger müssen nicht noch mal zahlen
Jeder Gebührenzahler bekommt getrennte neue Gebührenbescheide für jedes Jahr mit der entsprechenden Information des zu erstattenden Betrages, der dem Konto gutgeschrieben wird. Nicht verwirren lassen darf sich der Gebührenzahler, dass in den korrigierten Bescheiden eine Zahlungsaufforderung und eine Fälligkeit aufgeführt sind.
Es sei juristisch notwendig, einen vollständig neuen Gebührenbescheid zu erlassen, so die WBD. Ein extra farbig gestaltetes Infoblatt mit dem Erstattungsbetrag liegt den Gebührenbescheiden bei, allerdings als letzte Seite, was bei der ersten Rückerstattung 20 16 zu viel Ärger geführt hatte. Auf der Homepage www.wb-duisburg.de gibt es eine Gegenüberstellung der alten und neuen Abfallgebührensätze, Infos: 0203/283 5001.