Duisburg. . Plakat- und Unterschriftenkampagne gegen die weitere Bebauung der Duisburger Mercatorinsel. Mit der Aussicht auf die Rheinorange wäre es vorbei.

  • Die Ruhrorter wollen die Bebauung der Mercatorinsel mit einer zweiten Halle nicht hinnehmen
  • Beim Ruhrorter Hafenfest sammelten sie an einem Tag mehr als 1000 Unterschriften
  • Vor der Wahl am 24. September soll es noch eine öffentliche Diskussion mit Vertretern der Stadt geben

„Wenn Menschen mit Weitsicht entscheiden“, steht auf dem Plakat, und der geneigte Betrachter blickt auf eine aufragende Betonwand. Beim Hafenfest haben Dirk Lechtenberg vom Runden Tisch Ruhrort und Wolfgang van Ackeren von der Kulturwerft Unterschriften gegen die geplante zweite Halle auf der Mercatorinsel gesammelt. „Innerhalb von ein paar Stunden sind mehr als 1000 Unterschriften zusammengekommen. Die meisten Leute können sich nicht vorstellen, dass sie künftig vor eine Wand gucken sollen.“ Ganz zu schweigen von der Aussicht auf die Rheinorange, die dadurch auch verbaut wäre. Dabei sei Ruhrort ein beliebtes Ausflugsziel für Gäste, die von außerhalb kommen und das Flair in dem Stadtteil an Rhein und Ruhr schätzen. Mit Unterstützung der anderen Ruhrorter und Duisburger wollen die beiden einen Einwohnerantrag einreichen – oder gar ein Bürgerbegehren starten. Vor der Oberbürgermeisterwahl am 24. September soll noch eine Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Stadt stattfinden.

Wolfgang van Ackeren (li.) und Dirk Lechtenberg zeigen, wie es aussehen würde, wenn die Halle später einmal steht.
Wolfgang van Ackeren (li.) und Dirk Lechtenberg zeigen, wie es aussehen würde, wenn die Halle später einmal steht. © Alexandra Roth

Dirk Lechtenberg schaut aus dem Fenster seines Büros. Regelmäßig dreht das Ausflugsschiff „Rheinfels“ seine Runde. Der Tourismus habe Ruhrort in den vergangenen Jahren belebt. Wolfgang van Ackeren, der sich für das Kreativquartier im Lokal Harmonie engagiert, erklärt: „Uns wird von Kulturinstituten immer wieder gesagt, dass wir die Aufenthaltsqualität von Ruhrort steigern sollen. Wo kann man denn hier hingehen, außer vielleicht in den Anker, zum Kultkiosk oder in den Hübi?“ Er fragt: „Warum wurde eigentlich der Masterplan Ruhrort seinerzeit aufgelegt?“ Demnach solle der Stadtteil zu einem „lebenswerten Wohnquartier“ entwickelt werden, in dem es „attraktive Freiheit- und Kulturangebote“ gibt, aber auch neue Arbeitswelten am Wasser entstehen.

Stadt verweist auf Masterplan

Die Stadt erklärt dazu: „Bei der Mercatorinsel handelt es sich um Hafenfläche. Die Logistiknutzung wurde auch im Masterplan vorgesehen auf Grund der guten verkehrlichen Anbindung an das Straßennetz, an Wasserstraßen und an das Schienennetz. Derart verfügbare und verkehrsgünstig gelegene Flächen sind für die vorgesehene Nutzung anderorts nicht vorhanden.“ Dabei befürchten die Ruhrorter auch eine Zunahme des Lkw-Verkehrs in dem Stadtteil. Die Stadt entgegnet: Die Entwicklung sei ganz im Sinne des Masterplan Ruhrorts aus dem Jahr 2009 – der Standort liege in unmittelbarer Nähe bestehender Container-Umschlaganlagen. Der trimodale Umschlag, Straße, Schiene, Schiff sei gegeben.

Immerhin sei eine Grünfläche an der Nordseite der Mercatorinsel geplant. Die darf übrigens nicht bebaut werden – sie gilt als Überschwemmungsgebiet.

>>REGELUNG DER GEMEINDEORDNUNG

Für ein Bürgerbegehren liegt das Quorum bei knapp 11 000 Stimmen, bei einem Einwohnerantrag bei 8 000 Stimmen.

Auf Nachfrage der WAZ teilt die Stadt allerdings mit: „Gemäß Paragraf 26 Abs. 5 Nr. 5 Gemeindeordnung NRW ist ein Bürgerbegehren über die Aufstellung und die Aufhebung von Bauleitplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens unzulässig.

Es gebe allerdings noch einen zweiten Grund, der ein Bürgerbegehren ausschließe, heißt es von der Stadt: „Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1 GO NRW muss ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, der der Bekanntmachung bedarf, innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung eingereicht sein. Der Beschluss des Rates vom 1. Februar 2010 ist am 28. Februar im Amtsblatt der Stadt Duisburg bekannt gemacht worden. Die Einreichungsfrist für ein Bürgerbegehren endete am 11. April 2017. Heute ist ein Bürgerbegehren gegen diesen Ratsbeschluss nicht mehr zulässig.“